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Papers by BÜSRA YILDIZ

Research paper thumbnail of "Zur abschreckenden Wirkung von Strafe. Eine Untersuchung der Sanktionswirkung auf junge Straftäter"

Veränderungen am JGG mit dem "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeit... more Veränderungen am JGG mit dem "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" vorgenommen, welches am 7. März 2013 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde gegen alle Bedenken der Warnschussarrest eingeführt und das Höchstmaß der Jugendstrafe auf 15 Jahre im Falle eines Mordes erhöht. Jugendrichter wie Kirsten Heisig ("Das Ende der Geduld") oder Andreas Müller ("Schluss mit der Sozialromantik!") fordern zum Teil noch drastischeres Vorgehen gegen junge Straftäter. Und so hat es sich die große Koalition zur Aufgabe gemacht, das Jugendstrafverfahren, neben dem allgemeinen Strafverfahren, effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Bis zur Mitte der Wahlperiode soll dazu eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten. Bereits beschlossen ist die Vornahme, das Fahrverbot als eigenständige Maßnahme im Erwachsenen-und Jugendstrafrecht einzuführen, um eine Alternative für Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe "kein fühlbares Übel" darstellt, so der Koalitionsvertrag (S. 146). Die Politik stellt hohe Erwartungen an strafrechtliche Sanktionen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob sich diese Wirksamkeit überhaupt empirisch belegen lässt. Theoretischer und Empirischer Hintergrund 7 2 Theoretischer und Empirischer Hintergrund Um in das Thema einzuführen, sollen zunächst einige allgemeine Überlegungen unterschiedlicher Professionen zur Bestrafung vorgestellt werden. Die juristischen Theorien (Kapitel 2.1) wenden sich dabei eher der philosophischen Frage zu, ob Strafen einen Zweck haben müssen und wenn ja, welcher sich ethisch rechtfertigen lässt. Das Kapitel 2.2 wendet sich dann den psychologischen Theorien des Lernens zu, denn auch hier hat die Strafe eine zentrale Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Ausführungen steht vorallem die Frage nach der Wirksamkeit von Strafen. Abschließend werden verschiedene Theorien aus der Kriminologie vorgestellt (Kapitel 2.3).

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Veränderungen am JGG mit dem "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeit... more Veränderungen am JGG mit dem "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" vorgenommen, welches am 7. März 2013 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde gegen alle Bedenken der Warnschussarrest eingeführt und das Höchstmaß der Jugendstrafe auf 15 Jahre im Falle eines Mordes erhöht. Jugendrichter wie Kirsten Heisig ("Das Ende der Geduld") oder Andreas Müller ("Schluss mit der Sozialromantik!") fordern zum Teil noch drastischeres Vorgehen gegen junge Straftäter. Und so hat es sich die große Koalition zur Aufgabe gemacht, das Jugendstrafverfahren, neben dem allgemeinen Strafverfahren, effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Bis zur Mitte der Wahlperiode soll dazu eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten. Bereits beschlossen ist die Vornahme, das Fahrverbot als eigenständige Maßnahme im Erwachsenen-und Jugendstrafrecht einzuführen, um eine Alternative für Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe "kein fühlbares Übel" darstellt, so der Koalitionsvertrag (S. 146). Die Politik stellt hohe Erwartungen an strafrechtliche Sanktionen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob sich diese Wirksamkeit überhaupt empirisch belegen lässt. Theoretischer und Empirischer Hintergrund 7 2 Theoretischer und Empirischer Hintergrund Um in das Thema einzuführen, sollen zunächst einige allgemeine Überlegungen unterschiedlicher Professionen zur Bestrafung vorgestellt werden. Die juristischen Theorien (Kapitel 2.1) wenden sich dabei eher der philosophischen Frage zu, ob Strafen einen Zweck haben müssen und wenn ja, welcher sich ethisch rechtfertigen lässt. Das Kapitel 2.2 wendet sich dann den psychologischen Theorien des Lernens zu, denn auch hier hat die Strafe eine zentrale Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Ausführungen steht vorallem die Frage nach der Wirksamkeit von Strafen. Abschließend werden verschiedene Theorien aus der Kriminologie vorgestellt (Kapitel 2.3).

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