Murder in German law (original) (raw)
Mord ist in Deutschland ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts, der mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der sogenannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird. Worin genau dieses höhere Unrecht zu sehen ist, ist Gegenstand eines umfangreichen und lang andauernden rechtswissenschaftlichen Streits.
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dbo:abstract | Mord ist in Deutschland ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts, der mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der sogenannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird. Worin genau dieses höhere Unrecht zu sehen ist, ist Gegenstand eines umfangreichen und lang andauernden rechtswissenschaftlichen Streits. Seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1871 hat der Mordtatbestand eine erhebliche gesetzgeberische und rechtsdogmatische Entwicklung durchlaufen. Gerade deshalb steht er immer wieder in der Kritik und ist Gegenstand von Reformvorhaben. Dennoch wurde der Paragraf seit einer großen Reform durch die Nationalsozialisten im Jahr 1941 (RGBl. I S. 549) nicht mehr grundlegend verändert. Die Rechtslage wurde daher seitdem vor allem von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weiterentwickelt. Die Zahl der Morde in Deutschland ist laut Kriminalstatistik zurückgegangen: Inklusive Versuche waren es im Jahr 1993 1.299 Fälle beziehungsweise 1,6 pro 100.000 Einwohner. 2021 waren es 643 Fälle oder 0,77 pro 100.000. Damit halbierte sich die Häufigkeit in diesem Zeitraum. Dieser Rückgang ist somit wesentlich größer als der der Straftaten insgesamt, die im selben Zeitraum um 27 % sanken. Der Kriminalitätsrückgang folgt in Deutschland dem Trend, der in allen westlichen Ländern zu beobachten ist. (de) Under the German penal code, Strafgesetzbuch, there are two sections relating to homicide: * Totschlag, § 212, "killing", is the intentional killing of another human and is punished with five to fifteen years in prison or imprisonment for life in particularly severe cases, * Mord, § 211, "murder", is used only if the case is especially severe, and is punished with life imprisonment ... whoever kills a human being out of murderous intent, to satisfy sexual desires, out of greed or otherwise base motives, insidiously or cruelly, or with means dangerous to the public, or in order to commit or cover up another crime ... (en) |
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