About: Apfelwein (original) (raw)

Apfelwein, auch Apfelmost, Saurer Most, Viez oder regional nur Most genannt, ist ein Fruchtwein, der meistens aus einer Mischung verschiedener, relativ säurehaltiger Äpfel gekeltert und vergoren wird. Auch Holzäpfel können so genutzt werden. Der natürliche Alkoholgehalt beträgt 5 bis 7 Vol.-%. Apfelwein hat meist einen herben, sauren Geschmack, da zu seiner Herstellung traditionell Äpfel verwendet wurden, die anderweitig schlecht zu gebrauchen waren. Je nach den verwendeten Äpfeln muss der Geschmack deshalb nicht notwendigerweise herb und sauer sein. Heimgekelterter Apfelwein ist eher milder als der im Handel angebotene, bei höherem Alkoholgehalt. Trüber Apfelwein ist ein Kunstprodukt, traditionell hergestellter klärt sich, er ist „durchgegoren“: im Verlaufe des Gärprozesses sinken die du

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dbo:abstract Apfelwein, auch Apfelmost, Saurer Most, Viez oder regional nur Most genannt, ist ein Fruchtwein, der meistens aus einer Mischung verschiedener, relativ säurehaltiger Äpfel gekeltert und vergoren wird. Auch Holzäpfel können so genutzt werden. Der natürliche Alkoholgehalt beträgt 5 bis 7 Vol.-%. Apfelwein hat meist einen herben, sauren Geschmack, da zu seiner Herstellung traditionell Äpfel verwendet wurden, die anderweitig schlecht zu gebrauchen waren. Je nach den verwendeten Äpfeln muss der Geschmack deshalb nicht notwendigerweise herb und sauer sein. Heimgekelterter Apfelwein ist eher milder als der im Handel angebotene, bei höherem Alkoholgehalt. Trüber Apfelwein ist ein Kunstprodukt, traditionell hergestellter klärt sich, er ist „durchgegoren“: im Verlaufe des Gärprozesses sinken die durch den steigenden Alkoholgehalt abgestorbenen Hefen und Fruchtbestandteile auf den Boden des Gärbehälters. Deshalb darf ein heute bei Hausherstellung meist verwendetes Gärfass aus Kunststoff auch nicht bewegt werden, da sonst die abgesunkenen Trübstoffe den Apfelwein verderben können. (de)
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prop-de:text Ein Zusatz von Schwefeldioxid oder dessen Verbindungen zur Stabilisierung der Erzeugnisse ist üblich. Da dieser Stoff für manche Menschen unverträglich ist, muss ein Restgehalt von mehr als 10 mg/l kenntlich gemacht werden. Auf Fertigpackungen erfolgt dies meist in Form der sogenannten Allergenkennzeichnung „enthält Sulfite“. Bei offen abgegebenen Erzeugnissen muss dagegen der Hinweis „geschwefelt“ angebracht werden. Das stille Bangen jeden Herbst Um weinähnliche Getränke deutlich von Produkten des Weinbaus zu unterscheiden, ist eine genaue Kennzeichnung vorgeschrieben. Damit eine Verwechslung mit Erzeugnissen des Weinrechts ausgeschlossen wird, dürfen weinähnliche Getränke als „…wein“ nur mit solchen Wortverbindungen in den Verkehr gebracht werden, die die Ausgangsstoffe kennzeichnen, aus denen sie hergestellt sind, wie z. B. „Kirschwein“ oder „Birnen-Schaumwein“. Dagegen sind Bezeichnungen wie „Wein aus Kirschen“ oder „Schaumwein aus Birnen“ unzulässig.
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