Steuern, Abgaben, Geb�hren im Schwarzwald (original) (raw)

Schwarzwald f�r Ehrenamtliche, Gesch�ftige und Erholungssuchende - Volunteering, Business and Holidays in the Black Forest Steuern und Abgaben

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Steuern, Steuersystem, Abgaben, Geb�hren, ....

Blick von Schauinsland nach S�den am 20.1.2010 �ber Stohren und M�nstertal zum nebligen Rheintal
Blick von Schauinsland nach S�den am 20.1.2010 �ber Stohren und M�nstertal zum nebligen Rheintal

Ehegattensplitting - f�r Ehe und Familie

SPD will weg vom Ehegattensplitting
Die SPD stellt das Ehegattensplitting in Frage. Allerdings bisher noch ohne konkreten Plan. In dem �Fortschrittspapier� der Parteif�hrung hei�t es, eine Reform des Splittings sei zwingend notwendig. .... Die radikalen Splittingreformer bei der SPD, die den Steuervorteil komplett abschaffen wollen, finden sich in passender Gesellschaft: Dasselbe Ziel haben auch die Gr�nen und die Linkspartei.
Alles vom 12.2.2011 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/spd-will-weg-vom-ehegattensplitting--39874018.html

Ehegattensplitting: Ausdruck der Wertigkeit von Ehe und Familie
Dieser Artikel der Berliner Korrespondenten der BZ kam zum richtigen Zeitpunkt. Es ist Ausdruck unseres Verst�ndnisses der Wertigkeit von Ehe und Familie, dass sie staatliche Unterst�tzung durch steuerliche Beg�nstigung in Form des Ehegattensplittings erh�lt. Bei Wegfall des Ehegattensplittings w�rde dies insbesondere Millionen verheirateter Rentner und �ltere Arbeitnehmer mit Steuermehrbelastungen von mehreren 100 Euro monatlich treffen. Noch in diesem Jahr will die SPD gem�� ihres j�ngsten Parteiprogramms mit Unterst�tzung der Gr�nen und der Linkspartei eine "Ver�nderung" (Umverteilung) des Ehegattensplittings in den Bundestag einbringen. Ehe und Familie sind aber nach wie vor Grundpfeiler unseres Gesellschaftssystems. Sie unterstehen deshalb zu Recht dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Jeder st�rende Eingriff in diesen Bestandsschutz, der auch gesetzliche Steuerregelungen umfasst, verst��t nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz! Trotzdem gilt der Grundsatz: Wehret den Anf�ngen!
12.2.2011, Dieter Jacob, Freiburg

Das Ehegattensplitting wurde von der Regierung Adenauer auf Dr�ngen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1958 eingef�hrt hat. Damit wird das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsf�higkeit vom einzelnen Ehegatten auf die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft �bertragen:
Ehepaare werden besteuert wie halb so hohe Einkommen Unverheirateter. Die Einkommen von Gatte und Gattin werden addiert und durch 2 dividiert - dies auch dann, wenn die Ehefrau "!nichts verdient", da sie die Kinder versorgt. Verdienen beide Gatten gleich viel, haben sie vom Splitting nichts. Verdient aber ein Gatte deutlich mehr als der andere, ergibt sich gewollt ein Vorteil enorm von bis zu 15694 Euro pro Jahr. In der Summe sparen verheiratete Paare mehr als 20 Milliarden Euro - Familienf�rderung.

L�nderfinanzausgleich: BW bezahlt 46 Mrd Euro seit 1950

Die FDP-Fraktionen in Baden-W�rttemberg, Bayern und Hessen sind vergangene Woche vorgeprescht, die Staatskanzleien der drei schwarz-gelb regierten L�nder folgen noch in diesem Herbst mit der Ver�ffentlichung eines zweiten Gutachtens: Auch dieses wird zum Schluss kommen, dass die zahlreichen gesetzlichen Regelungen des Milliardentransfers zumindest partiell verfassungswidrig sind, eine erneute Klage in Karlsruhe also aussichtsreich ist. ...
2010 werden allein �ber den L�nderfinanzausgleich mehr als sieben Milliarden Euro in die chronisch leeren Kassen im Osten, Norden und Westen flie�en. Baden-W�rttemberg, durch die Steuerausf�lle im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise �berdurchschnittlich gebeutelt, wird mit rund anderthalb Milliarden Euro zwar am wenigsten zu zahlen haben, Nachholbedarf aber hat das Land keineswegs: Als einziges �berhaupt hat es von Beginn an immer in die Umverteilungsmaschine eingezahlt: �ber 46 Milliarden Euro wurden seit 1950 aus Baden-W�rttemberg �berwiesen � da soll noch mal einer sagen, "mir g�bet nix". Richtig in Rage aber bringt, dass sich ausgerechnet am Tropf h�ngende Habenichtse sozialer Wohltaten r�hmen, die sich Geberl�nder aus Gr�nden finanzpolitischer Solidit�t verkneifen � den kostenlosen Kindergartenbesuch etwa oder den Verzicht auf die Erhebung von Studiengeb�hren. ....
Alles von Bettina Wieselmann vom 29.9.2010 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/meinung/kommentare/foerdern-aber-auch-fordern

Wer im Ausland lebt, soll Einkommen hier versteuern

BZ-Gastbeitrag: Die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) steht nach einer schlechten Woche vor einer schwierigen Kabinettsklausur. Sie muss Wege finden, das enorme Haushaltsdefizit zu senken. Es wird die Handlungsspielr�ume der Regierung auf Jahre einschr�nken. Gibt es daf�r L�sungen, an die wir noch nicht dachten? Ich m�chte einen nirgendwo diskutierten Vorschlag in diese Diskussion einbringen, der auf einen Schlag zweistellige Milliardenbetr�ge in die Kasse von Herrn Sch�uble � und damit in unsere Kasse � sp�len k�nnte, im wesentlichen ohne negative Folgen f�r Deutschland. Als amerikanischer Staatsb�rger (mit genehmigter Doppelstaatsangeh�rigkeit) bin ich verpflichtet, alle meine Eink�nfte in den USA zu versteuern � ganz egal wo ich lebe. Nat�rlich steht es mir frei, die amerikanische Staatsb�rgerschaft abzugeben, aber solange ich dies nicht tue, ist meine Verpflichtung eindeutig. Basierend auf dem Doppelbesteuerungsabkommen werden in Deutschland gezahlte Steuern angerechnet, und da diese in der Regel h�her sind als die amerikanischen Einkommenssteuern, ergibt sich aus meinem Gehalt in Deutschland keine Steuerschuld in den USA. Falls ich allerdings die Idee haben sollte, in ein Niedrigsteuerland wie die Schweiz oder auf die Bahamas zu ziehen, w�rde sich der Internal Revenue Service (IRS), die Steuerbeh�rde der USA, freuen und alle meine Eink�nfte voll nach den Tarifen der USA versteuern. Was hindert uns eigentlich, dies auch f�r deutsche Staatsb�rger zu verlangen? Wir erlauben Deutschen, die mehr als ein halbes Jahr im Ausland leben, hier keine Einkommenssteuern mehr zu zahlen. Boris Becker, der wohl nur pro Forma ein Appartement in Monaco erwarb, aber wohl in M�nchen blieb, ist nur ein ber�hmtes Beispiel, wie man diese gro�z�gige Regelung sogar noch ausnutzen kann. Aber selbst ein Deutscher, der wirklich sein ganzes Leben nur noch in Monaco verbringt, kann, wenn er vielleicht sein Geld im Kasino verzockt hat, nach Deutschland zur�ckkehren und alle Rechte etwa eines Hartz-IV-Beziehers wahrnehmen � auch wenn er (oder sie) in den guten Jahren keine Steuern in Deutschland zahlte. Warum erlauben wir dies eigentlich? W�re es nicht sehr viel fairer, eine an den USA orientierte Regelung zu verabschieden: Solange man einen deutschen Pass behalten will, muss man in Deutschland die volle Einkommenssteuer auf alle Eink�nfte zahlen � ganz egal, wo man lebt. Im Ausland gezahlte Steuern sollten dabei nat�rlich angerechnet werden. Ich kann nicht erkennen, wie sich eine derartige Gesetzgebung, die man mit einer �bergangsregelung einf�hren sollte, nachteilig auf die Volkswirtschaft auswirken k�nnte. Zugleich erspart sie Steuerfl�chtlingen die M�he, eine Wohnung im Ausland allein zum Steuersparen zu unterhalten. Sie k�nnen gern wohnen, wo immer sie m�chten, sollten aber davon keinen Steuervorteil haben.
5.6.2010, Eicke R. Weber, Direktor des ISE in Freiburg

[Niedrig bezahlte Arbeit mit Negativ-Steuer belohnen](lohn.htm#Niedrig bezahlte Arbeit mit Negativ-Steuer belohnen) >Lohn (5.6.2010)

Der Weg in die "Steueroase" Schweiz f�hrt �ber die Steueroase Deutschland

Man sch�tzt, dass �ber 150 Milliarden Euro von deutschen Staatsb�rgern in die Schweiz geschafft worden sind. Diese gigantischen Summen wurden weder zu Fu�, noch mit dem Auto, weder schwei�treibend noch gefahrenvoll �ber die deutsch-schweizerische Grenze geworfen. 99 Prozent w�hl(t)en den v�llig normalen und komfortablen Weg zu ihrer Hausbank. Dort beauftragen sie diese damit, ihr Geld spurlos in die Schweiz zu transferieren. Auf die Betreuung solcher Gro�- und Privatkunden haben sich auch deutsche Banken (wie die Commerzbank und die Deutsche Bank) spezialisiert. Gefahrlos offen werben sie mit ihren f�r "steuerschonende" Anlagestrategien, zu denen Stiftungen in Liechtenstein genauso z�hlen wie anonyme Nummerkonten in der Schweiz. Seit Jahr und Tag ist diese Praxis Gang und Gebe. Anstatt mit Straf- und Gesetzesversch�rfungen diese Formen der Beihilfe zu erschweren, mit mehr Steuerfahndern und Befugnissen diese Form der Kriminalit�t zu bek�mpfen, passiert genau das Gegenteil: Ein Amnestiegesetz jagt das andere. Mit ministeriellen Amtsverf�gungen werden "verfolgungsfreie" Zonen geschaffen. Hartn�ckige Steuerfahnder werden versetzt und psychiatrisiert und spektakul�re Strafverfahren gegen l�cherliche Bu�gelder eingestellt. Der Tatort liegt also in Deutschland - und nicht in der Schweiz oder auf den Seychellen. Beihilfe leisten dazu nicht nur Banken in Deutschland, sondern vor allem Finanzministerien, die selbst die bescheidenen Ma�nahmen zur Strafverfolgung behindern bzw. unterbinden.
Alles vom 15.2.2010 von Wolf Wetzel bitte lesen auf
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32067/1.html

Schmankerl im deutsch-schweizerischen CD-Krieg

Urteil des SchweizerischenBundesgerichts, �ffentlich-rechtliche Kammer, vom 2. Oktober 2007. Der Vorgang ist allt�glich: Ein B�rger erh�lt eine Nachforderung auf seinen Steuerbescheid, er legt Beschwerde ein, diese wird abgewiesen, der Mann zieht vor Gericht. So weit, so normal. Die W�rze liegt darin, dass die Nachforderung des Finanzamtes Bern auf einen Tipp aus Deutschland zur�ckgeht. Die Deutschen hatten in Liechtenstein eine Daten-CD gekauft mit Unterlagen aus einem Treuhandb�ro � und die enthielt unter anderen den Namen des Steuers�nders aus Bern. Legal war der Verk�ufer dieser CD nicht an die Daten gekommen. Das hinderte die Steuerverwaltung in Bern nicht, die Angaben zu verwerten. Genau dagegen wandte sich der Berner. Das Gericht aber gab dem Finanzamt recht.....
Alles von Franz Schmider vom 12.2.2010 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/ausland-1/unterm-strich-bitte-um-eine-feuerpause

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Paul Kirchhof: Vereinfachtes Steuerrecht

25 Prozent Steuern f�r alle. Das ist die Obergrenze� � mit dieser Forderung brachte sich Prof. Paul Kirchhof in die Schlagzeilen. Im Bundeswahlkampf 2005 geh�rte der parteilose Experte f�r Finanz- und Steuerrecht als designierter Finanzminister zum Kompetenzteam um Angela Merkel. Er wollte den Deutschen eine Steuerrevolution bescheren, geriet jedoch zwischen die Fronten des Wahlkampfes und scheiterte. Von nun an war er besser bekannt als �der Professor aus Heidelberg�, wie Gerhard Schr�der ihn diskreditierte. Paul Kirchhof zog sich, entt�uscht von der Politik, zur�ck. Der Vater von vier Kindern war lange Zeit Richter des Bundesverfassungsgerichts. Heute forscht und lehrt er erfolgreich an der juristischen Fakult�t Heidelberg. Er wirkte bei mehreren Rechtsprechungen mit, schrieb B�cher und erarbeitete ein radikales, vereinfachtes Steuerrecht. �Das Ma� der Gerechtigkeit. Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!� hei�t Kirchhofs neuer Bestseller. Er schildert, warum Staat, Wirtschaft und Politik die Orientierung verloren haben und fordert die Herstellung eines neuen Gleichgewichts zwischen Freiheit und Verantwortung.
17.1.2010, Paul Kirchhof im Dialog, http://www.phoenix.de/im_dialog/283540.htm

Das Steuermodell von Paul Kirchhof

1. 0 % f�r die ersten 8000 � des Einkommens, also keine Steuern. 2. 15% f�r die 10000 � dar�ber. Bei 18000 � Einkommen also 15 % von 10000 = 1.500 � zu bezahlen. 3. 20 % f�r die n�chsten 10000 �. Bei 28000 � Einkommen also 15 % von 10000 + 20 % von 10000 ergibt 3500 � an Einkommenssteuer. 4. 25 % f�r dar�berliegende weitere Einkommen. Zus�tzlich hat jeder Erwerbst�tige 2.000 � steuerfrei, als pauschaler Freibetrag.

Daneben sollen s�mtliche Steuerverg�nstigungen wegfallen, Freibetr�ge, steuerliche F�rderungen,.... Vor allem, dieses System soll f�r s�mtliche Einkunftsarten, f�r alle Steuerpflichtigen, z. B. Selbst�ndige, Arbeitnehmer, Unternehmen, ... gelten. Und, wie in den USA, f�r alle im Inland erzielten Eink�nfte.

Finanzwissenschaftler sind der �berwiegenden Meinung, dass der Staat die h�chsten Einnahmen erzielt, wenn er die 25 %-Quote zugrundelegt, da der B�rger diese noch als fairen Beitrag zum Gemeinwesen ansieht. Fordert der Staat mehr, regt es den B�rger zum Steuerhinterziehen an, zu Schwarzarbeit.

Der besondere Charme liegt in der Einfachheit dieses System. Steuererkl�rungen von abh�ngig Besch�ftigten w�rden �berfl�ssig. Viele Finanzbeamte, Steuerberater, usw. w�rden arbeitslos, k�nnten einer volkswirtschaftlich produktiven, wertsteigernden T�tigkeit zugef�hrt werden. Mit der Erstellung der Lohnabrechnung w�re auch die ganze Steuersache erledigt.

Beispiel f�r ein Einkommen von 40000 � im Jahr:

Fiskus renoviert mit - Handwerkskosten und Haushaltskr�fte Wenn der Teilzeitg�rtner Beete anlegt oder die Haushaltshilfe das Besteck putzt, zahlt das Finanzamt einen Teil vom Lohn. Der Fiskus beteiligt sich nat�rlich nur, wenn nicht schwarz gearbeitet wird. Seit 2003 gibt die Regel f�r haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Prinzip ist einfach. Bei j�hrlichen Kosten von bis zu 3000 Euro werden 20 Prozent der Summe direkt von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen. Im H�chstfall sind das 600 Euro, die weniger an den Fiskus abgef�hrt werden m�ssen. 2006 ist eine zweite Regel dazugekommen. Seither werden auch die Arbeitskosten von Handwerkern, die rund um das Haus t�tig werden, ber�cksichtigt. Auch hier gilt die 20-Prozent-Regel.

Auf dem Weg zum Steuerbonus warten allerdings einige Formalit�ten. Erste H�rde ist die Frage, was alles zu den haushaltsnahen Dienstleistungen z�hlt. Warenlieferungen geh�ren nicht dazu. Wenn ein Pizza-Service die Partyg�ste versorgt, geht es in erster Linie um das Essen, nicht um den Dienst. Das ist kein Fall f�r den Fiskus. �hnlich, jedoch etwas schwieriger liegt der Fall, wenn man Parkett kauft und es verlegen l�sst. Diese Arbeit steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kauf des Parketts und wird daher nicht als eigene Dienstleistung anerkannt. Wieder anders sieht es aus, wenn etwas neu eingerichtet wird, zum Beispiel ein Spielplatz f�r die Kinder im Garten oder ein Gem�sebeet. Die T�tigkeiten m�ssen in einem engen Zusammenhang zur Haushaltsf�hrung stehen. Putzen oder Fensterreinigung, Kinderbetreuung, Umzugshilfe oder Kochen sind typische Beispiele f�r eine f�rderf�hige Serviceleistung. Auch die Betreuung pflegebed�rftiger Haushaltsmitglieder wird anerkannt. Bestimmte einfache handwerkliche Dienste z�hlen ebenfalls dazu. Die Grenzen sind schwammig. Sprachunterricht oder der private Sportlehrer d�rfen laut Bundesfinanzministerium nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das Ministerium hat ein Rundschreiben zu den Zweifelsf�llen herausgegeben. Unter

www.bundesfinanzministerium.de ist die Liste zu finden.
Eine weitere Formalie ist die Anmeldung des oder der Angestellten bei der Minijob-Zentrale, sofern der monatliche Lohn 400 Euro nicht �bersteigt. Die bei der Knappschaft angesiedelte Meldestelle f�r Nebenjobs verschickt so genannte Haushaltsschecks zur regelm��igen Meldung der Verg�tung. Die Minijob-Zentrale treibt auch die Sozialabgaben und Pauschalsteuern f�r die Angestellten beim Arbeitgeber ein. Neben der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren ist vom Finanzamt noch die �berweisung des Lohnes auf ein Konto vorgeschrieben. Eine Quittung oder ein �berweisungstr�ger allein werden nicht als Belege anerkannt. Notfalls muss der Kontoauszug vorgelegt werden. Im vergangenen Jahr wurde der Steuerbonus auf Handwerksarbeiten ausgeweitet. Darunter fallen Arbeiten, die in der Regel von Fachleuten durchgef�hrt werden, zum Beispiel die Renovierung der Hausfassade oder andere Modernisierungs- oder Erhaltungsarbeiten. Der Steuerabzug richtet sich in diesen F�llen nach der Rechnung des Handwerkers. Abgerechnet wird aber nur der Arbeitslohn. Am Material beteiligt sich der Fiskus nicht. Vom Arbeitslohn, der in der Rechnung gesondert aufgef�hrt werden muss, k�nnen 20 Prozent beim Finanzamt zur�ckgeholt werden. Auch hier gilt: Das Geld muss �berwiesen werden. Eine Barzahlung akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Verg�nstigung f�r Handwerksarbeiten ist nicht allein den Hauseigent�mer vorbehalten. Auch Mieter k�nnen profitieren, wenn sie ihre Wohnung instand halten oder sanieren lassen. Die steuerliche F�rderung gilt �brigens nur im Inland und bei selbst genutzten Wohnungen oder H�usern. Das Personal f�r Feriendomizil in der Toskana finanziert das Finanzamt nicht mit.
Wolfgang Malke, 11.9.2007, BZ<alt="verweis in="" neuem="" fenster="" �ffnen"="" target="_blank" href="" title="undefined" rel="noopener noreferrer">http://www.energieagentur-freiburg.de">

� by freiburg-schwarzwald.de, www.frsw.de, Kontakt, Update 13.11.13

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