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Hilduin Graf von Ponthieu und Saint Pol
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um 929- 986

Jüngerer Sohn des Grafen Wilhelm I. von Ponthieu-Boulogne-Saint Pol

Leo Heinrich Dr.: Seite 13,34
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."

Doch wurde der Teil Flanderns, welchen vorher Adalulferhalten hatte, und welcher nach dessen Tode wohl von Arnulf nicht wieder verliehen worden war, mit Ausnahme der Grafschaft Guines, von demKönige Lothar an einen französischen Grafen (comes Pontacensis)Wilhelmgegeben; auch machten bei dieser Gelegenheit die Mönche des heiligen Bertins ihr Recht auf Calais geltend; doch blieb diese Seestadt wegen ihrer militärischen Wichtigkeit in weltlichen Händen und wurde nebst der Grafschaft Guines einem anderen Lehnsmanne von Frankreich,Adolph,SigfridsSohne, erteilt. Die Grafen von Boulogne und Guines blieben dabei wegen dieser Besitzungen Vasallen von Flandern [3 Später erbte der ganze pagus Arkensis, mit Ausnahme der an Kirchen gekommenen Territorien und der Grafschaft St. Pol, wieder zusammen, indem die Familien Wilhelms von Boulogne und Adolphs von Guines durch eine Heirat verbunden wurde:

Wilhelm von Boulogne

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Graf von St. Pol Ernikulus Sigfrid
Vogt von Therouenne Graf von Boulogne

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Rosella Mathilde oo Adolph von Guines

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----------------- oo ------------ Rudolph

Eustathius
Graf von Boulogne und Guines]

Der Pagus Arkensis hatte sich 964 getrennt in die eximierten Landschaften des Stifts von Therouenne, des Klosters des heiligen Bertin, die Besitzungen des Gaugrafen Wilhelm, der zugleich, wie es scheint, Vogt der Stiftsande war, und in die eximierte adelige Herrschaft, welche eben ihres Eximiertseins wegen ebenfalls Grafschaft genannt ward, und nach dem Hauptort Guines. Nun teilte Wilhelm seinen Gau, den er als erbliche Lehnsherrschaft betrachtete, unter seine beiden Söhne, gab jdem von ihnen also ebenfalls eine Landschaft, die den Charakter eximierter Territorien trugen, und nach dem Hauptorten Grafschaften von Boulogne und Saint Pol genannt wurden. Durch eine Erbtochter erbten die Grafschaften Boulogne und Guines zusammen; Saint Pol blieb separiert, und erbte etwa hundert Jahre später (1067) durch Clementia eine Erbtochter des Grafen Hugo von Saint Pol, an Arnulph, Herrn von Selnesse, deren Gemahl, welcher an der Stelle des Burgfleckens Selnesse die Stadt Ardres gründete.


Johannes von Dahl:
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Der Sohn des Wilhelm I. von Montreuil ist Hilduin I. Graf von Motreuil. Er könnte unter noch zu erforschenden Umständen identisch mit Herluin sein, obwohl ich Bedenken habe. Herluin (Erlewein) und Hilduin (Hildewein) als dasselbe gelten zu lassen. Mir ist das jedenfalls bisher nicht so vorgekommen.

Literatur:
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Alvermann, Andrea: Geschichte der Grafschaften, Ländereien & der Stadt Saint Pol. Übersetzung aus dem Mittelfranzösischen Kapitel 7 -Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Seite 13,34 -