bilifrid_von_bayern_graefin_von_dollnstein_+_1010 (original) (raw)

Bilifrid von Bayern Gräfin von Dollnstein
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um 945 c. 1010

Nach Gewin einzige Tochter des Herzogs Berthold von Bayern aus dem Hause der LUITPOLDINGER aus seiner 2. Ehe mit der Biletrud

HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER
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Gewin Dr. J.P.J.: Seite 121
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6. Bilifrid
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C. 1000-1010, Gemahlin des Grafen Ernst G. 18.
C. 1000. Graf Ernst und seine Gemahlin Pilifridübergeben eine Leibeigene als Censualin: R. H. nr. 266.
C. 1010/20. Pilifrid schenkt ihr Eigen zu Erlheim und Bittenbrunn, eine Mühle zu Allersburg und eine Ladestatt bei Schmidmühlen (alle südlich und südwestlich von Amberg): R. H. nr. 290. Note von Widemann: Der Eintrag ins Traditionsheft erfolgte, wie der Beisatz "bonae memoriae" zeigt, erst nach ihrem Tod.
1010/20. Pilifrid schenkt einen Leibeigenen und ihr Gut in Schwand: R. H. nr. 295, 296. - Widemann bestimmt Schwand B. Neunberg, nach unserer Meinung eher Schwand, B. A. Sulzbach, B. G. Amberg.
C. 1010/20. Verzeichnis aller von der verstorbenen Pilifrid geschenkten Güter und Leibeigenen: R. H. nr. 298, 299.

Note:
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Laut einer Urkunde vom Jahre 1007 schenkte KönigHEINRICH II. dem Nonnenkloster Bergen die einstige Besitzung des Grafen Ernst G. 18 zu Dollnstein im Gau Sualafeld in der Grafschaft des Grafen Werinher. Urkunde Heinrichs II. nr. 130, M. G. Dipl. 3, 158. Widemann hat in einer Note bei der Tradition nr. 266 schon bemerkt, dass dieser Graf Ernst vielleicht derselbe ist als der Gemahl der Bilifrid. Wir meinen, dass die Identität wohl als sicher anzunehmen ist.
Es zeigen sich in diesem Zusammenhang noch merkwürdige Fügungen. Der oben genannte Besitz des Grafen Ernst in Dollnstein lag im Sualafeld, wo von alters her die ERNSTEals Gaugrafen walteten. KönigHEINRICH II. schenkte Ernsts einstigen Besitz zu Dollnstein dem Kloster Bergen, das 976 von Biletrud, der zweiten Gemahlin Herzog Bertholds, gegründet und mit Besitzungen im Sualafeld, Sulzgau und Nordgau ausgestattet wurde. Die Taufnamen der Bilefridund Biletrudsind beide aus dem Stamm "Bili" zusammengesetzt, was darauf hinweist, dass erstere eine Tochter der Biletrudwar. Eine derartige Namengebung haben wir schon in unserem Werke über das RUPRECHTS-Geschlechtkonstatiert (siehe Seite 75-77); Graf Liutpaldnannte eine seiner Töchter Liutswind und gab einer anderen Tochter den Namen Ellanswind nach seinem Schwiegervater dem Grafen Ellanperht.
Die oben erwähnte Urkunde von 29. September 976 unterrichtet uns über Rückgabe derBilitrud früher gerichtlich entzogenen Besitzungen. Wie es scheint, hatte sie sich an Empörungen ihres Schwiegersohnes, des Grafen Ernst G. 18., beteiligt. Zu den vom König abgesprochenen Gütern gehörte auch wohl der Besitz des Grafen Ernst zu Dollstein, der dann später von König HEINRICH II. dem Besitz des von seiner Schwiegermutter gestifteten Klosters Bergen zugefügt wurde.


oo Ernst V. Graf von Dollnstein im Gau Sualafeld
um 1007

Kinder: nach Gewin

Ernst VI.

c. 1013

Hartwig Vogt von Regensburg

c. 1005

Guntpolt

c. 1022

Altmann Graf im Unter-Inntal