Andreas Abegg | ZHAW School of Management and Law (original) (raw)
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Papers by Andreas Abegg
Universität Freiburg Schweiz, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, 2023
EspaceSuisse, 2019
Auf dem Areal des Berner Inselspitals entsteht ein neues Hauptgebäude. Die Nutzungen im Untergrun... more Auf dem Areal des Berner Inselspitals entsteht ein neues Hauptgebäude. Die Nutzungen im Untergrund müssen zonenkonform sein. Von den Zonenvorschriften hängt auch die Frage ab, inwieweit das Grundeigentum in den Boden reicht. Foto: F. Wyss, EspaceSuisse
Zentralblatt, 2014
Lehrbeauftragter an der Universität Luzern. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Gutachten, ... more Lehrbeauftragter an der Universität Luzern. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Gutachten, welches die Verfasser für das Zentrum für Technologiefolgen-Abschät zung (TA-SWISS) im März 2014 erstellt haben.
Neue Zürcher Zeitung, 2018
Dieses eigenmächtige Vo rgehen ist aus Gründen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit problematisch.
Neue Zürcher Zeitung, 2018
Aufd ie Frage,warum er in die Klosterschule in Einsiedeln geschickt worden sei,z eichnet der Auto... more Aufd ie Frage,warum er in die Klosterschule in Einsiedeln geschickt worden sei,z eichnet der Autor Thomas Hürlimann zu Beginn des Interviews in der NZZ vom 7. 2. 18.ein amüsantes Bild des Kantons Zug Ende der sechziger Jahre. Er erwähnt u. a., dass die Zuger Kantonsschule «mehr oder weniger in protestantischer Hand» gewesen sei und dass man in Zug «von einem katholischen Bildungsdefizit» gesprochen habe. Das ist sehr pointiert und wohl für diese Zeit richtig,vorher aber herrschten noch ganz andere Verhältnisse. Nach einem liberalen Intermezzo im Nachgang zum verlorenen Sonderbundskrieg war der Kanton Zug bis etwa 1960 ein strammes Mitglied des katholisch-konservativen Lagers in der Eidgenossenschaft. Anfang der fünfziger Jahre, zu meiner Schulzeit, war die Kantonsschule fest in katholischer Hand, nur der Zeichnungs-und der Tu rnlehrer waren Protestanten. Und die besten der 22 Schüler meiner Klasse waren Katholiken, Söhne je eines Lehrers, eines Bauern und eines Schweizergardisten (zu den besten gehörten auch alle vier (!) Mädchen). Im politischen Aufsichtsgremium,dem siebenköpfigen Erziehungsrat, sassen vier bis fünf Geistliche (davon ein Protestant). Die von Hürlimann geschilderte Protestantenherrschaft war also nur einevielleicht grundlegende-Etappe auf Zugs Weg zum meistbeneideten Stand der Eidgenossenschaft. Eine Anekdote zur Zeitgeschichte sei mir noch erlaubt: Zu meiner Verlobung vor einem guten halben Jahrhundert erhielt ich von Thomas Hürlimanns Va ter, dem damaligen Zuger Erziehungsdirektor (!), einen Kristallaschenbecher geschenkt. Insgesamt erhielt ich deren sechs ...
Neue Zürcher Zeitung, 2017
German Law Journal, 2001
Abegg, LL.M. (University of Frankfurt), LL.B. (University of Freiburg/Switzerland). Mr. Abegg has... more Abegg, LL.M. (University of Frankfurt), LL.B. (University of Freiburg/Switzerland). Mr. Abegg has written his doctoral thesis on "Die zwingenden Inhaltsnormen des Schuldvertragsrechts" (compulsory contract law) at the University of Freiburg/Switzerland (to be published in January 2004).
Neue Zürcher Zeitung, 2009
Der Staat hat in den vergangenen Jahrehnten derart viele neue Aufgaben übernommen, dass Regelungs... more Der Staat hat in den vergangenen Jahrehnten derart viele neue Aufgaben übernommen, dass Regelungsanspruch und Regelungsmittel zunehmend auseinanderriften. Es ist deshalb nicht grundsätzlich u beanstanden, wenn die Staatsanwaltschaft eine private Vereinbarung mit Exit trifft, die der Prävention dient und zu der die Strafverfolger fachlich befähigt sind.
Competence, 2022
Heute dominiert im Bauwesen die Vorstellung einer linearen Materialwirtschaft, in welcher ein Bau... more Heute dominiert im Bauwesen die Vorstellung einer linearen Materialwirtschaft, in welcher ein Bauteil hergestellt, auf den Markt gebracht, eingebaut, genutzt, rückgebaut und zu Abfall wird. Dabei ist bekannt, dass beim Neubau eines Gebäudes mehr Treibhausgasemissionen verursacht werden als beim Heizen und Kühlen während den nachfolgenden 50 Jahren (BR-Bericht Postulat Noser, Nr. 18.3509). Wenn allerdings bestehende Bauteile in neue Bauwerke eingebaut würden, könnten Ressourcen geschont, Abfälle reduziert und Energie gespart werden. Obwohl dies naheliegend ist und die positiven Umweltwirkungen bereits exemplarisch aufgezeigt wurden, verhindern erhebliche rechtliche Unsicherheiten, dass sich die Wiederverwendung von Bauteilen in der Praxis durchsetzt. Das Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht der ZHAW geht dieses Problem an: Mitfinanziert von der schweizerischen Forschungsförderung Innosuisse und gemeinsam mit Umsetzungspartnern (dem Baubüro in situ AG und der Zirkular GmbH) erarbeiten die ZHAW-Juristinnen und Ein vielversprechender Ansatz für eine bessere Ökobilanz von Bauwerken.
ZHAW School of Management and Law, 2016
URP, 2020
Zu Herkunft und heutiger Rechtslage siehe unten II.1. 2 Zum System der Wassernutzung und den ents... more Zu Herkunft und heutiger Rechtslage siehe unten II.1. 2 Zum System der Wassernutzung und den entsprechenden Konflikten siehe HeRibeRt RauscH / aRnold MaRti / alain GRiffel / WalteR HalleR, Umweltrecht, Zürich 2004, Rz. 432; Vanessa RüeGGeR, Der Zugang zu Wasser als Verteilungsfrage. Das Verhältnis zwischen dem Menschenrecht auf Wasser und den Herrschafts-und Nutzungsrechten an Wasservorkommen, Diss., Zürich 2013, S. 32. Das Restwasser ist die Abflussmenge eines Fliessgewässers, die nach einer oder mehreren Entnahmen von Wasser verbleibt (Art. 4 Bst. k Gewässerschutzgesetz [GSchG; SR 814.2]). Das GSchG sieht in Art. 30 ff. Regelungen vor, um eine bestimmte, minimale Restwassermenge zum Schutz der Umwelt zu sichern. Damit steht aber weniger Wasser zur Nutzung der Wasserkraft zur Verfügung. 3 Insbesondere E. 6.5: «[Die ehehaften Wasserrechte] sind nach 80 Jahren den heute geltenden Vorschriften zu unterstellen, und zwar grundsätzlich entschädigungslos. Die ehehaften Rechte (z. B. Personalservituten) sind daher abzulösen (u. U. mit einer gewissen Übergangsfrist). Will der Berechtigte die Wassernutzung weiterführen, bedarf er hierfür einer Konzession nach heutigem Recht, zu den geltenden Konzessionsbedingungen, und muss alle für Neuanlagen geltenden Vorschriften des Umwelt-und Gewässerschutzrechts einhalten, insbesondere die Restwasservorschriften. Diese Anpassung an das heutige Recht hat bei erster Gelegenheit zu erfolgen und ist jedenfalls Voraussetzung für die Erneuerung der Wasserkraftanlagen. Bau-und Ausnahmebewilligungen dürfen daher erst erteilt werden, wenn eine Konzession erteilt worden ist.» 4 Art. 76 Abs. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101), Art. 664 Abs. 1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) und Art. 2 Abs. 1 Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 (Wasserrechtsgesetz, WRG; SR 721.80). Zur Zuständigkeit unten III.2. 5 Dazu im Wesentlichen unten III. und IV.
Neue Zürcher Zeitung, 2015
Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 2017
Andreas Abegg Derarlige programmatische Behauptungen bilden regelmässig den Hintergrund von recht... more Andreas Abegg Derarlige programmatische Behauptungen bilden regelmässig den Hintergrund von rechtlichen Analysenim genannten Fall zu den Themen Notrecht und polizeiliche Generalklausel aufder einen und Service Public sowie öffentlich-private Paftnerschaften auf der anderen Seite. Diese Themen werden in einen spezifischen Kontext, in den Rahmen eines gewandelten Staatsverständnisses gestellt, um damit die vorgeschlagenen Variationen im Rechtsdiskurs (mit) zu begründen. Die Legitimation des Rechts durch Begründung steht indes in Frage, wenn sie lediglich auf subjektiven Wahmehmungen einzelner Autoren beruhen sollte. Zt einer Antwott auf die Frage nach dominierenden Themen im Recht kann-jenseits traditioneller qualitativer Begründungendie Methode einer empirischen Korpuspragmatik anleiten. Die Korpuspragmatik ist Teil der Sprachwissenschaft (Linguistik). Sie ermittelt häufig auftretende sprachliche Muster in Textsammlungen (Korpora) und deutet sie als Ergebnis von sprachlich-sozialem Handeln resp. institutionalisierter Kommunikation. In ihrer empirischen Ausprägung sucht die Korpuspragmatik mit Hilfe von Algorithmen sprachliche Muster in grossen Textmengen.3 Mit dieser Methode können qualitativ ermittelte Hypothesen wie jene zum Wandel des Staats getestet werden, indem nach einem empirisch belegbaren 'Wandel des Staatsbegriffs gesucht und ein so festgestellter'Wandel im Umgang mit dem Argument Staat den qualitativ beschriebenen Änderungen (Hypothesen) gegenüberstellt wird. Wenn sich der Wandel des Staatsverständnisses so wie behauptet vollzogen hat, müssten sich entsprechende sprachliche Muster finden lassen. Wenn nichtdann sind die bestehenden Hypothesen zu revidieren. U. Das Korpus des schweizerischen Rechts (KSR) Als Pilotprojekt wurde am Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht der ZHAW School of Management and Law, unterstützt durch den Schweizerischen Nationalfonds, ein Korpus des schweizerischen Rechts (KSR) aufgebaut. Dieses Korpus umspannt den Zeitrahmen von 1875d. h. von der revidierten Bundesverfassung und dem damit eingesetzten ständigen Bundesgerichtbis 2012.Es wurden Texte aus den drei Rechtsbereichen Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Sicherheitsrecht gesammelt. In diesen Rechtsbereichen wurden die drei folgenden Textsorten möglichst vollständiga erfasst: publizierte Entscheide des Zur Methode vgl. insbesondere m.w.H. NorH Bus¡NHopsn/JoA.cHIlr'l ScH,qprotH, Korpuspragmatische Methoden fúr kulturanalytische Fragestellungen, in:
Universität Freiburg Schweiz, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, 2023
EspaceSuisse, 2019
Auf dem Areal des Berner Inselspitals entsteht ein neues Hauptgebäude. Die Nutzungen im Untergrun... more Auf dem Areal des Berner Inselspitals entsteht ein neues Hauptgebäude. Die Nutzungen im Untergrund müssen zonenkonform sein. Von den Zonenvorschriften hängt auch die Frage ab, inwieweit das Grundeigentum in den Boden reicht. Foto: F. Wyss, EspaceSuisse
Zentralblatt, 2014
Lehrbeauftragter an der Universität Luzern. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Gutachten, ... more Lehrbeauftragter an der Universität Luzern. Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Gutachten, welches die Verfasser für das Zentrum für Technologiefolgen-Abschät zung (TA-SWISS) im März 2014 erstellt haben.
Neue Zürcher Zeitung, 2018
Dieses eigenmächtige Vo rgehen ist aus Gründen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit problematisch.
Neue Zürcher Zeitung, 2018
Aufd ie Frage,warum er in die Klosterschule in Einsiedeln geschickt worden sei,z eichnet der Auto... more Aufd ie Frage,warum er in die Klosterschule in Einsiedeln geschickt worden sei,z eichnet der Autor Thomas Hürlimann zu Beginn des Interviews in der NZZ vom 7. 2. 18.ein amüsantes Bild des Kantons Zug Ende der sechziger Jahre. Er erwähnt u. a., dass die Zuger Kantonsschule «mehr oder weniger in protestantischer Hand» gewesen sei und dass man in Zug «von einem katholischen Bildungsdefizit» gesprochen habe. Das ist sehr pointiert und wohl für diese Zeit richtig,vorher aber herrschten noch ganz andere Verhältnisse. Nach einem liberalen Intermezzo im Nachgang zum verlorenen Sonderbundskrieg war der Kanton Zug bis etwa 1960 ein strammes Mitglied des katholisch-konservativen Lagers in der Eidgenossenschaft. Anfang der fünfziger Jahre, zu meiner Schulzeit, war die Kantonsschule fest in katholischer Hand, nur der Zeichnungs-und der Tu rnlehrer waren Protestanten. Und die besten der 22 Schüler meiner Klasse waren Katholiken, Söhne je eines Lehrers, eines Bauern und eines Schweizergardisten (zu den besten gehörten auch alle vier (!) Mädchen). Im politischen Aufsichtsgremium,dem siebenköpfigen Erziehungsrat, sassen vier bis fünf Geistliche (davon ein Protestant). Die von Hürlimann geschilderte Protestantenherrschaft war also nur einevielleicht grundlegende-Etappe auf Zugs Weg zum meistbeneideten Stand der Eidgenossenschaft. Eine Anekdote zur Zeitgeschichte sei mir noch erlaubt: Zu meiner Verlobung vor einem guten halben Jahrhundert erhielt ich von Thomas Hürlimanns Va ter, dem damaligen Zuger Erziehungsdirektor (!), einen Kristallaschenbecher geschenkt. Insgesamt erhielt ich deren sechs ...
Neue Zürcher Zeitung, 2017
German Law Journal, 2001
Abegg, LL.M. (University of Frankfurt), LL.B. (University of Freiburg/Switzerland). Mr. Abegg has... more Abegg, LL.M. (University of Frankfurt), LL.B. (University of Freiburg/Switzerland). Mr. Abegg has written his doctoral thesis on "Die zwingenden Inhaltsnormen des Schuldvertragsrechts" (compulsory contract law) at the University of Freiburg/Switzerland (to be published in January 2004).
Neue Zürcher Zeitung, 2009
Der Staat hat in den vergangenen Jahrehnten derart viele neue Aufgaben übernommen, dass Regelungs... more Der Staat hat in den vergangenen Jahrehnten derart viele neue Aufgaben übernommen, dass Regelungsanspruch und Regelungsmittel zunehmend auseinanderriften. Es ist deshalb nicht grundsätzlich u beanstanden, wenn die Staatsanwaltschaft eine private Vereinbarung mit Exit trifft, die der Prävention dient und zu der die Strafverfolger fachlich befähigt sind.
Competence, 2022
Heute dominiert im Bauwesen die Vorstellung einer linearen Materialwirtschaft, in welcher ein Bau... more Heute dominiert im Bauwesen die Vorstellung einer linearen Materialwirtschaft, in welcher ein Bauteil hergestellt, auf den Markt gebracht, eingebaut, genutzt, rückgebaut und zu Abfall wird. Dabei ist bekannt, dass beim Neubau eines Gebäudes mehr Treibhausgasemissionen verursacht werden als beim Heizen und Kühlen während den nachfolgenden 50 Jahren (BR-Bericht Postulat Noser, Nr. 18.3509). Wenn allerdings bestehende Bauteile in neue Bauwerke eingebaut würden, könnten Ressourcen geschont, Abfälle reduziert und Energie gespart werden. Obwohl dies naheliegend ist und die positiven Umweltwirkungen bereits exemplarisch aufgezeigt wurden, verhindern erhebliche rechtliche Unsicherheiten, dass sich die Wiederverwendung von Bauteilen in der Praxis durchsetzt. Das Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht der ZHAW geht dieses Problem an: Mitfinanziert von der schweizerischen Forschungsförderung Innosuisse und gemeinsam mit Umsetzungspartnern (dem Baubüro in situ AG und der Zirkular GmbH) erarbeiten die ZHAW-Juristinnen und Ein vielversprechender Ansatz für eine bessere Ökobilanz von Bauwerken.
ZHAW School of Management and Law, 2016
URP, 2020
Zu Herkunft und heutiger Rechtslage siehe unten II.1. 2 Zum System der Wassernutzung und den ents... more Zu Herkunft und heutiger Rechtslage siehe unten II.1. 2 Zum System der Wassernutzung und den entsprechenden Konflikten siehe HeRibeRt RauscH / aRnold MaRti / alain GRiffel / WalteR HalleR, Umweltrecht, Zürich 2004, Rz. 432; Vanessa RüeGGeR, Der Zugang zu Wasser als Verteilungsfrage. Das Verhältnis zwischen dem Menschenrecht auf Wasser und den Herrschafts-und Nutzungsrechten an Wasservorkommen, Diss., Zürich 2013, S. 32. Das Restwasser ist die Abflussmenge eines Fliessgewässers, die nach einer oder mehreren Entnahmen von Wasser verbleibt (Art. 4 Bst. k Gewässerschutzgesetz [GSchG; SR 814.2]). Das GSchG sieht in Art. 30 ff. Regelungen vor, um eine bestimmte, minimale Restwassermenge zum Schutz der Umwelt zu sichern. Damit steht aber weniger Wasser zur Nutzung der Wasserkraft zur Verfügung. 3 Insbesondere E. 6.5: «[Die ehehaften Wasserrechte] sind nach 80 Jahren den heute geltenden Vorschriften zu unterstellen, und zwar grundsätzlich entschädigungslos. Die ehehaften Rechte (z. B. Personalservituten) sind daher abzulösen (u. U. mit einer gewissen Übergangsfrist). Will der Berechtigte die Wassernutzung weiterführen, bedarf er hierfür einer Konzession nach heutigem Recht, zu den geltenden Konzessionsbedingungen, und muss alle für Neuanlagen geltenden Vorschriften des Umwelt-und Gewässerschutzrechts einhalten, insbesondere die Restwasservorschriften. Diese Anpassung an das heutige Recht hat bei erster Gelegenheit zu erfolgen und ist jedenfalls Voraussetzung für die Erneuerung der Wasserkraftanlagen. Bau-und Ausnahmebewilligungen dürfen daher erst erteilt werden, wenn eine Konzession erteilt worden ist.» 4 Art. 76 Abs. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101), Art. 664 Abs. 1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) und Art. 2 Abs. 1 Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 (Wasserrechtsgesetz, WRG; SR 721.80). Zur Zuständigkeit unten III.2. 5 Dazu im Wesentlichen unten III. und IV.
Neue Zürcher Zeitung, 2015
Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 2017
Andreas Abegg Derarlige programmatische Behauptungen bilden regelmässig den Hintergrund von recht... more Andreas Abegg Derarlige programmatische Behauptungen bilden regelmässig den Hintergrund von rechtlichen Analysenim genannten Fall zu den Themen Notrecht und polizeiliche Generalklausel aufder einen und Service Public sowie öffentlich-private Paftnerschaften auf der anderen Seite. Diese Themen werden in einen spezifischen Kontext, in den Rahmen eines gewandelten Staatsverständnisses gestellt, um damit die vorgeschlagenen Variationen im Rechtsdiskurs (mit) zu begründen. Die Legitimation des Rechts durch Begründung steht indes in Frage, wenn sie lediglich auf subjektiven Wahmehmungen einzelner Autoren beruhen sollte. Zt einer Antwott auf die Frage nach dominierenden Themen im Recht kann-jenseits traditioneller qualitativer Begründungendie Methode einer empirischen Korpuspragmatik anleiten. Die Korpuspragmatik ist Teil der Sprachwissenschaft (Linguistik). Sie ermittelt häufig auftretende sprachliche Muster in Textsammlungen (Korpora) und deutet sie als Ergebnis von sprachlich-sozialem Handeln resp. institutionalisierter Kommunikation. In ihrer empirischen Ausprägung sucht die Korpuspragmatik mit Hilfe von Algorithmen sprachliche Muster in grossen Textmengen.3 Mit dieser Methode können qualitativ ermittelte Hypothesen wie jene zum Wandel des Staats getestet werden, indem nach einem empirisch belegbaren 'Wandel des Staatsbegriffs gesucht und ein so festgestellter'Wandel im Umgang mit dem Argument Staat den qualitativ beschriebenen Änderungen (Hypothesen) gegenüberstellt wird. Wenn sich der Wandel des Staatsverständnisses so wie behauptet vollzogen hat, müssten sich entsprechende sprachliche Muster finden lassen. Wenn nichtdann sind die bestehenden Hypothesen zu revidieren. U. Das Korpus des schweizerischen Rechts (KSR) Als Pilotprojekt wurde am Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht der ZHAW School of Management and Law, unterstützt durch den Schweizerischen Nationalfonds, ein Korpus des schweizerischen Rechts (KSR) aufgebaut. Dieses Korpus umspannt den Zeitrahmen von 1875d. h. von der revidierten Bundesverfassung und dem damit eingesetzten ständigen Bundesgerichtbis 2012.Es wurden Texte aus den drei Rechtsbereichen Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Sicherheitsrecht gesammelt. In diesen Rechtsbereichen wurden die drei folgenden Textsorten möglichst vollständiga erfasst: publizierte Entscheide des Zur Methode vgl. insbesondere m.w.H. NorH Bus¡NHopsn/JoA.cHIlr'l ScH,qprotH, Korpuspragmatische Methoden fúr kulturanalytische Fragestellungen, in:
Schulthess Juristische Medien AG, 2009
Angeregt und mit stetem Wohlwollen begleitet wurden die vorliegenden Forschungen von meinem vereh... more Angeregt und mit stetem Wohlwollen begleitet wurden die vorliegenden Forschungen von meinem verehrten Doktor-und Habilitationsvater, Professor Dr. Dr. h.c. Peter Gauch. Seine umsichtige Unterstützung vor allem in der Abschlussphase war von unschätzbarem Wert. Vielen Dank. Dank gebührt des Weiteren den Herren Professoren Peter Hänni und Thomas Vesting. Sie haben die vorliegenden Untersuchungen, die Teil einer umfangreichen Habilitationsschrift bildeten, termingerecht begutachtet und wertvolle Hinweise zur Schlussredaktion abgegeben.
Stämpfli Verlag, 2010
Grundlegend HABERMAS 1992. So beschreibt denn bereits Twysden (1597-1672) die lex terra des Kapit... more Grundlegend HABERMAS 1992. So beschreibt denn bereits Twysden (1597-1672) die lex terra des Kapitels 39 der Magna Carta mit folgenden Worten: "Law of the land [means] nothing else but those immunities the subject halth ever enjoyed as his owne right … they are allowed him by the law of the land, which the king alone can not at his owne will alter, and therefore can not take them from him …-: Zitiert nach MCILWAIN 1939: 117.
Schulthess Juristische Medien AG, 2021
Helbling & Lichtenhahn Verlag, 2006
Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese P... more Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet abrufbar: http://dnb.ddb.de Dieses Werk ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Das Recht, das Werk mittels irgendeines Mediums (technisch, elektronisch und/oder digital) zu übertragen, zu nutzen oder ab Datenbank sowie via Netzwerk zu kopieren und zu übertragen oder zu speichern (downloading), liegt ausschliesslich beim Verlag. Jede Verwertung in den genannten oder in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags.
Schulthess Juristische Medien AG, 2019
Dike Verlag AG, 2023
Die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft führt zu einem steigenden Strombedarf, den es mit «grün... more Die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft führt zu einem steigenden Strombedarf, den es mit «grüner» Energie zu stillen gilt. Die Abkehr von fossilen Energieträgern hat im Verlauf des Jahres nochmals deutlich an Dringlichkeit gewonnen; ebenso die Notwendigkeit, für die Stromversorgung der Schweiz nicht auf Importe angewiesen zu sein. Die hierzulande traditionell bedeutsame Wasserkraftnutzung wird daher weiter an Bedeutung gewinnen. Aus rechtlicher Sicht stellen sich bei der Wasserkraftnutzung besondere Fragen, wenn Grenzgewässer genutzt werden sollen. An Grenzgewässern sind alle Anrainerstaaten interessiert und berechtigt. Ihre Nutzung wird mithin zu einer 10
Dike Verlag AG, 2021
Die Wiederverwendung von Bauteilen 7 Auslegeordnung aus öffentlich-rechtlicher Sicht Annatina Men... more Die Wiederverwendung von Bauteilen 7 Auslegeordnung aus öffentlich-rechtlicher Sicht Annatina Menn Die Wiederverwendung von Bauteilen 39 Ein Überblick aus vertragsrechtlicher Perspektive Oliver Streiff Der Bauprozess als Brücke 79 Eine Synthese der rechtswissenschaftlichen Sondierungen zur Wiederverwendung von Bauteilen * Prof. Dr. iur., LL.M., Professor an der ZHAW School of Management and Law, Winterthur, Titular professor an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei AAK Abegg Anwälte und Konsulenten, Zürich.
Dike Verlag AG, 2021
Die faktische Untrennbarkeit von Recht und Sprache ist bekannt-nicht erst seit Dietrich Busses de... more Die faktische Untrennbarkeit von Recht und Sprache ist bekannt-nicht erst seit Dietrich Busses dezidiert linguistischer Monographie Recht als Text. 1 Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts bezeichnete Friedrich Karl von Savigny die Jurisprudenz als philologische Wissenschaft, 2 und hundert Jahre später stellte Hermann Weck die einfache Gleichung «Sprache ist Recht» 3 auf. In der Tat ist Recht ohne Sprache nicht zu haben: Schliesslich könnte «ohne [die Sprache] kein Gesetz geschrieben und kein Urteil gesprochen werden», 4 und auch jede parlamentarische Gesetzesdiskussion und jede Interpretation des Gesetzes ist immer nur als Sprache greif-und begreifbar. Bisweilen werden zwar Forderungen nach alternativen, visuellen Formen von juristischen Kommunikation laut-nicht zuletzt im Zuge der kommunikativen Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen. 5 Dennoch wird sich zumindest kurz-bis mittelfristig wohl wenig an der engen Verbindung von Recht und Sprache ändern. Wenn Recht Sprache ist, so unterliegt das Recht auch einer Konstante, die der Sprache zugestanden werden kann-der Veränderung. Von Sprache(n) lässt sich nämlich, um das vielzitierte Bonmot zu bemühen, Analoges wie von Zeiten aussagen: linguae mutantur nos et mutamur in illis; die Sprache ändert sich, und wir uns mit ihr. Nicht nur verschwinden Begriffe und neue tauchen auf, vielmehr verändern sich auch Bedeutungen von Ausdrücken, neue Konzepte entstehen und verdrängen bekannte, und vice versa modifizieren neue Arten 1 Busse Dietrich, Recht als Text. Linguistische Untersuchungen zur Arbeit mit Sprache in einer gesellschaftlichen Institution, Tübingen (1992).
Schulthess Juristische Medien AG, 2018
Dike Verlag AG, 2020
Als Querschnittsrecht strahlt das Energierecht in verschiedenste Rechtsgebiete aus, so insbesonde... more Als Querschnittsrecht strahlt das Energierecht in verschiedenste Rechtsgebiete aus, so insbesondere in das Regulierungsrecht sowie das Raumplanungs-und Umweltrecht. Starke Bezüge zum internationalen und europäischen Recht hat das Energierecht bei Fragen des Klimaschutzes sowie des grenzüberschreitenden Energietransports und-handels. Das traditionell im Vordergrund stehende, auf Sicherheitsvorschriften sowie Haftungs-und Enteignungsfragen fokussierte Elektrizitäts-und Rohrleitungsrecht bildet entsprechend nur noch einen kleinen Teil dessen, was heute unter Energierecht zu verstehen ist. Mit der Zunahme des Energiehandels und dem Entstehen von Energiebörsen sind selbst Teile des Finanzmarktrechts heute funktional dem Energierecht zuzuordnen. Gleichzeitig mit dem wachsenden Umfang hat das Energierecht auch stark an Dynamik gewonnen, was zu einer grossen Vielfalt an unbeantworteten rechtlichen Fragen, die darüber hinaus meist interdisziplinäre Bezüge aufweisen, führt. Die vorliegende, von Professoren der Universitäten Luzern, St. Gallen und Zürich sowie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW gemeinsam getragene Schriftenreihe bildet ein Gefäss zur Kommunikation von Forschungsergebnissen in Wissenschaft, Praxis und Gesellschaft. Umschlagbild: Kirmes, Autoscooter © Klaus Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb. dnb.de abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk ist weltweit urheberrechtlich geschützt. Insbesondere das Recht, das Werk mittels irgendeines Mediums (grafisch, technisch, elektronisch und/oder digital, einschliesslich Fotokopie und Downloading) teilweise oder ganz zu vervielfältigen, vorzutragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu übertragen oder zu speichern, liegt ausschliesslich beim Verlag. Jede Verwertung in den genannten oder in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags.
Dike Verlag AG, 2015
Anwendbarkeit des Natur-und Heimatschutzgesetzes des Bundes auf Anlagen zur Erzeugung von erneuer... more Anwendbarkeit des Natur-und Heimatschutzgesetzes des Bundes auf Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie: ein Kommentar zu Art. 2 NHG Bibliografische Information der ‹Deutschen Bibliothek›. Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über ‹http://dnb.ddb. de› abrufbar. Alle Rechte, auch des Nachdrucks von Auszügen, vorbehalten. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elek tronische Systeme.