Der Rechtsstaat in Deutschland und Spanien: Überlegungen zum Forschungsstand (original) (raw)
Nicht befassen kann sich der Text mit der anderen wichtigen Frage, ob und ggf. inwieweit, aus welchen Gründen und mit welchen Konsequenzen der État de Droit in Frankreich selbst in einen Verdrängungswettbewerb mit dem traditionellen französischen Konzept des État légal (s. dazu unten S. 25) getreten ist oder nur Verwendung der Begriff "État de Droit" findet, um die (staats)rechtlichen Verhältnisse beim östlichen und südlichen Nachbarn zu beschreiben. * Mit Dank an Katja Stoppenbrink für die Aufklärung über die Bedeutung Favoreus in der französischen Verfassungsrechtswissenschaft sowie den Hinweis auf die FN 22 zitierte Constance Grewe.-Favoreu möchte die Unterschiede zwischen dem nordamerikanischen und dem europäischen Modell (speziell auf das deutsche geht er im vorliegenden Text nur vereinzelt ein) "relativieren", wogegen wenig zu sagen ist, solange es nur um die Frage geht, ob Verfassungsgerichte-trotz ihrer Besonderheiten-noch der Rechtsprechung zugeordnet werden können (102) bzw. solange sie nicht den Platz der verfassungsgebenden Gewalt okkupieren, d.h. solange sie nicht das "letzte Wort" haben (109). Genau dies scheint freilich im deutschen Fall fraglich zu sein (s.
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2020
Die EU und die Mitgliedstaaten sind mit einer niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen konfrontiert. Das vorliegende Buch widmet sich diesem drängenden Problem der EU-Rückführungspolitik von einer innovativen Perspektive. Der Fokus liegt deshalb auf Regularisierungen, die eine Alternative zu Rück-führungen darstellen und in drei Mitgliedstaaten (Deutschland, Österreich und Spanien) rechtsvergleichend und im Unionsrecht analysiert werden. The EU and its Member States are confronted with an enforcement deficit in returning migrants who stay irregularly. The present book addresses this pressing structural problem regarding the EU’s return policy from an innovative perspective. It explores regularisations, an alternative to return and analyses this legal instrument in a comparative manner in three Member States (Germany, Austria and Spain) and in EU Law.
Der Bologna-Prozess und das Studium der Rechtswissenschaften in Spanien
2008
En este trabajo se analiza la situacion de los estudios de Derecho en Espana antes y despues de la implantacion de las exigencias del llamado Espacio Europeo de Educacion Superior (tambien conocido como "Proceso de Bolonia"), identificando riesgos, en especial en relacion con el acceso a la profesion de abogado.
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, 2017
Juristenstand in historical research and the history of the legal profession in Germany. The term "Juristenstand" was, in the first half of the 19 th century, widely spread to denominate people of academic legal learning. My monograph in French, which follows the seven generations of German jurists since 1800 up to now, proposes a historical sociology of the German lawyers and reflects the term "Juristenstand". This article presents the method and the results of my research. The term never coincided with any homogenous reality, but it helps to explain the successive configurations of the German legal profession.
Die spanische Aufklärung in Deutschland
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Die Erforschung der deutsch-spanischen Beziehungen im 18. Jahrhundert hat lange unter zwei Vorurteilen gelitten. Zum einen nahm man an, dass sich die Entwicklungen in Spanien grundlegend von jenen in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich und England, unterschieden hätten. Spanien wurde, gerade auch von interessierten Kreisen in Spanien selbst, zu einem Bollwerk der Tradition und des Katholizismus stilisiert. Dieses Bild hat nie gestimmt, und schon im 18. Jahrhundert gab es heftige Proteste gegen eine solch verzerrte Darstellung. Die Historiographie der letzten Jahrzehnte hat in zahlreichen Studien zeigen können, wie viele Parallelen und Verzahnungen es zwischen Spanien und seinen nördlichen Nachbarn gab. Das zweite Vorurteil betrifft die Art der Beziehungen. Lange Zeit studierte man diese, so als ob es sich bei zwei Ländern um isolierte Blöcke handele, deren Dynamik sich in erster Linie aus ihrer nationalen Verfasstheit und den sich daraus ergebenden Unterschieden, Konflikten und Kontakten erklären ließe. Die nationalgeschichtliche Perspektive dominierte in der Geschichtswissenschaft ebenso wie in der Literaturwissenschaft. Eine solche Sichtweise wird nun zunehmend überwunden. In der Literaturwissenschaft verblasst das Paradigma der Nationalliteraturen, und man betont die Hybridität, Trans-und Internationalität. Ein ähnlicher Perspektivenwechsel ist in der Geschichtswissenschaft zu beobachten, in der zunehmend Prozesse der Verflechtung und Verkreuzung analysiert werden, welche die nationalen Grenzen überschreiten, wodurch die Nation als analytische Kategorie an Bedeutung verliert. Für die Beschäftigung mit den deutsch-spanischen Beziehungen im 18. Jahrhundert haben diese Paradigmenwechsel erhebliche Konsequenzen. Denn wer mit wem Kontakt hatte, und wer durch wen wie beeinflusst wurde, ist keineswegs eindeutig geklärt und vermutlich auch nicht zu klären. Schließlich verliefen die wichtigsten Trennlinien häufig nicht zwischen Deutschen und Spaniern, sondern innerhalb des eigenen Landes zwischen den verschiedenen politischen und weltanschaulichen Strömungen. Ein einheitliches Spanienbild konnte es weder in Deutschland noch in Spanien geben. Ein Spanier und ein Deutscher, die ähnliche politische Vorstellungen vertraten, waren sich in ihrer Beurteilung der spanischen Entwicklungen vermutlich näher als zwei Spanier aus feindlichen politischen Lagern. Gut erforscht ist vor allem das sich im 18. Jahrhundert entwickelnde Spanienbild der Romantik, in dem Spanien als der Hort des Urwüchsigen und Unverfälschten imaginiert wurde. Dieses romantische Spanienbild nahm Spanien ernst, aber Die besten deutschsprachigen Überblicksdarstellungen zur spanischen Geschichte sind:
Rechtsdenken nimmt unter den akademischen Projekten der Rechtswissenschaft eine Sonderstellung ein. Es ist ein weltumspannender Austausch verschiedener Perspektiven auf einen gemeinsamen Gegenstand: die durch das Recht geschaffene und die das Recht schaffende politische Ordnung. Rechtsdenken ist die Reflektion des Rechts und seiner Wirkungen. Diese Einführung soll den Zugriff auf die Pluralität des Rechtsdenkens der Gegenwart erleichtern, indem sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Denkmodelle herausstellt.
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