Antikenhandel ./. Kulturgüterschutz – Fortsetzung von KUR 2012, 195 ff. Der Waffenfund von Aranda de Moncayo. Kunst und Recht 16, 2014, 147-153. (original) (raw)

J. Zerres/D. Scherzler/F. Siegmund/T. Kemper, Antike Objekte im Internet kaufen? Eine Handreichung des Arbeitskreises Kulturgutschutz der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V.

Kennen Sie das? Sie surfen auf einer Auktionsplattform und finden im vielfältigen Angebot auch archäologische Objekte: Römische Münzen, vorgeschichtliche Beilklingen, byzantinische Öllampen, peruanische Statuetten, ägyptische Skarabäen, Rollsiegel aus dem Zweistromland oder andere spannende Funde. Das eine oder andere Stück gefällt Ihnen, und da Sie sich schon immer für Geschichte interessiert haben, würden Sie gerne ein authentisches historisches Objekt in Ihren Händen halten. Es fasziniert Sie der Gedanken, dass Sie damit der Vergangenheit ein wenig näher kommen. Auch können Sie sich den Fund gut auf Ihrem Wohnzimmerregal oder Schreibtisch vorstellen, Ihre Gäste wären sicher beeindruckt. Der Anbieter verspricht, dass das Stück ein Original ist, und der Preis erscheint Ihnen erschwinglich. Allerdings stellen Sie sich auch die Frage, ob Sie so etwas kaufen dürfen, oder ob solche Objekte nicht vielmehr in ein Museum gehören, und ob Sie sich mit dem Erwerb des Stückes möglicherweise sogar strafbar machen. Außerdem liest man in der letzten Zeit ja häufiger von illegalen Grabungen, oder gar, dass der internationale Terrorismus über den Handel mit Antiken mitfinanziert wird. Wie sollen Sie sich also verhalten? Unsere Handreichung will Ihnen eine Hilfestellung zu Ihren Fragen geben. Woher stammen antike Objekte, die sich im Handel befinden? Antike Objekte werden bei Ausgrabungen zutage gefördert, denken Sie? Das ist prinzipiell richtig. Aber hier muss man differenzieren: Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Objekten aus legalen Grabungen, die Wissenschaftler fachkundig durchgeführt haben, und Objekten aus Raubgrabungen. Die Funde aus legalen Grabungen befinden sich in staatlichem Besitz und werden in Museen und Fundarchiven aufbewahrt. Stücke aus staatlichen Grabungen sind niemals im Handel erhältlich. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern weltweit. Komplizierte Lage bei Funden u. a. aus Deutschland Aus Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern gibt es immer wieder auch Objekte, die nicht aus offiziellen wissenschaftlichen Grabungen stammen, aber dennoch legal zutage gefördert wurden. Hier wird die Sache etwas komplizierter: Als legal ausgegraben gelten Funde dann, wenn eine Person eine Ausgrabung oder eine sog. Aufsammlung mit Bewilligung des Grundeigentümers und mit einer Erlaubnis der örtlich zuständigen Denkmalschutzbehörde ("Nachforschungsgenehmigung") durchgeführt und die Funde ‒ so verlangen es die meisten Gesetze ‒ der zuständigen Fachbehörde gemeldet hat. In den meisten Bundesländern gilt ein sog. Schatzregal. Das ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass herrenlose Schätze, die bis zur Auffindung verborgen waren, automatisch in das Eigentum des Staates übergehen. Sie können also nicht legal in den Handel gelangen. Wenn aber die Objekte nicht als "von besonderem wissenschaftlichen Wert" eingestuft wurden und der Staat auf sein Eigentumsrecht verzichtet, ist der Finder auch rechtmäßiger Eigentümer und darf die Funde auch legal verkaufen. Schatzregalien gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. In Bayern gilt bei herrenlosen Funden die "Hadrianische Teilung". Sie besagt, dass solche Funde zur Hälfte in das Eigentum des Finders und zur anderen Hälfte in das des Grundstückseigentümers übergehen. Beide dürfen ihre Funde wiederum legal verkaufen. Objekte z.B. aus dem Mittelmeerraum, dem Vorderen Orient oder Mittel-und Südamerika Legal in den Handel können auch Objekte aus dem Ausland gelangt sein, wenn sie nämlich aus so genannten "alten Sammlungen" stammen. Das bedeutet, dass sie vor langer Zeit ausgegraben wurden, als es noch keine Exportverbote und keine wissenschaftliche

Der Schutz kultureller Güter

2017

Das Intergovernmental Committee on Traditional Knowledge, Genetic Resources and Traditional Cultural Expressions der World Intellectual Property Organization (WIPO) bietet Ländern aus allen Teilen der Welt ein Forum, um darüber zu beraten, ob mehr Schutz für kulturelle Güter notwendig ist. Die Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions der Vereinten Nationen legt ergänzend fest "to protect and promote the diversity of cultural expressions, […] and to give recognition to the distinctive nature of cultural activities, goods and services as vehicles of identity, values and meaning" (UNESCO 2005, Article 1(a) und (g)). Der Schutz der Kultur in bestimmten Aspekten und Konstellationen steht also auf der internationalen Agenda. Was ist aus ökonomischer Sicht davon zu halten? 1 Kultur äußert sich auf vielfältige Art und Weise, z.B. in sakralen Ritualen oder in Bildern, die einen wichtigen Teil der Identität bestimmter Gruppen ausmachen und vor widerrechtlicher Aneignung und Missbrauch geschützt werden sollten. Dies könnte spezifische Maßnahmen erfordern, die bestimmte Kulturgüter unter Schutz stellen.