Gefährdungen der Umweltsicherheit im Lichte des Völkerrechts (original) (raw)
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2003
Wuppertal Papers sind wissenschaftliche Arbeitspapiere mit einem vorläufigen Charakter und sollen den wissenschaftlichen Diskurs befördern. Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge sind von den Autoren ausdrücklich erwünscht. Als Bericht aus einem nicht abgeschlossenen Forschungsprozess heraus ergibt sich, dass der Inhalt nicht die Meinung des Wuppertal Instituts wiedergeben muss.
Umweltrisiken und menschliche Sicherheit im Kontext des globalen Wandels
Internationale Sicherheit im 21. Jahrhundert, 2016
Umweltrisiken begegnen uns in zwei grundsätzlich verschiedenen Formen, nämlich in sogenannten abruptenu nd in »schleichenden« Prozessen. Zu den abrupten gehören die bekannten Naturgefahren wieE rdbeben, Sturz-und Rutschprozesse, Vulkanausbrüche, Überflutungen, Stürme, etc. Zu den schleichenden gehörenzum Beispiel Dürren oder Erosionsprozesse. Gemäß der »UN Secretariat for Disaster Risk Reduction« waren großeN aturereignisse im Zeitraum von2000 bis 2012 fürSchäden von1700 Milliarden Dollar verantwortlich, betrafen 2,9 Milliarden Menschen und forderten 1,2 Millionen To te 12 .E sm uss aber gesagtwerden, dass die Mechanismen zur Erfassung vonSchäden weltweit sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und dass vora llem im Bereich kleinerer Ereignisse in vielen LändernzuverlässigeZahlen fehlen. Risiko-Analyse und-Management Ein Risikoe ntstehtd ann, wenn Gefahrenprozesse an Orten auftreten, wo sie Menschen oder materielle We rteb edrohen (ein Felssturz fernab vonm enschlichen Siedlungen und Aktivitäten ist mit diesem Sprachgebrauch also kein Risiko). Quantitativi st das Risikod urch den mit einem Gefahrenprozess zu erwartendenS chaden definiert. Fürd ie Risikoanalyse und fürd as Risikomanagementgenügt jedoch die Betrachtung des Schadens allein nicht. Vielmehrist es wichtigzuwissen, wieder Schaden genauzustande kommt. Das Institut für Umweltu nd menschliche Sicherheit der Universitätd er Ve reinten Nationen 1D isasterImpacts 2000-2012. UNISR.h ttp://www.preventionweb.net/files/31737\_20130312di saster20002012copy.pdf.
Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes
Schriftenreihe Natur und Recht, 2009
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Die Klagebefugnis von Umweltverbänden unter Anpassungsdruck des Völker- und Europarechts
Die Verwaltung, 2012
The Aarhus Convention requires its parties, among them the EU and almost all of its Member States, to facilitate access to justice for NGOs promoting environmental protection. However, both the conditions under German law for bringing a claim to German administrative courts and the prerequisites under primary EU law for taking a case to the Union judicature fall short of this requirement. This is all the more astonishing since the CJEU is traditionally perceived as being more prone to admitting individual claims than the German jurisprudence. The current article seeks to explore the background of the access deficits established for the respective legal order. In the EU part, it offers for the first time a comprehensive analysis of the effects, with respect of NGOs promoting environmental protection, of the widening of direct access to Union courts for natural and legal persons brought about by the Treaty of Lisbon.
Menschenrechte und vielfarbige Welten
Interculture Journal Online Zeitschrift Fur Interkulturelle Studien, 2009
Dass "grün" nicht gleich "grün" und mit dem Konzept von Lebenskraft und Glück überall gleichgesetzt wird, zeigte sich in Israel, als die öffentlichen Busse in diese Farbe umgespritzt wurden. Jüdische Fahrgäste weigerten sich, die grünen Verkehrsmittel zu besteigen-da sie diese mit "Islam" gleichsetzten und politisches oder auch spirituelles Unheil witterten. Im folgenden Text geht es um das prozesshafte von Kultur, um plurale Identitäten und um die daraus folgenden Wahlmöglichkeiten von Menschen zu entscheiden, aus welchem Blickwinkel sie jeweils die Welt sehen und danach handeln wollen. Es geht um die gemeinsamen menschlichen Voraussetzungen die Welt zu erkennen, was eine Basis für Dialoge zum gegenseitigen Respekt und zur Vermeidung von Missverständnissen bilden kann.
Bürgerrechte im Umweltschutz -Ein Leitfaden
Bürgerrechte im Umweltschutz - Ein Leitfaden, 2024
Öffentliche und private Bautätigkeiten und andere Projekte greifen immer wieder in die Umwelt, Natur und Landschaft Südtirols ein und bringen oft dauerhafte Schäden und Belastungen. Wie können sich Bürger und Bürgerinnen dagegen zur Wehr setzen? Welche rechtlichen Mittel stehen ihnen zur Verfügung? Was können sie auf politischer Ebene unternehmen? In diesem Leitfaden wird ein Überblick über unsere Rechte als Bürger und Bürgerinnen gegenüber der Politik und Verwaltung geboten. Viele konkrete Beispiele veranschaulichen die Anwendungsmöglichkeiten dieser Rechte in der Praxis des Schutzes von Umwelt, Natur und kulturellem Erbe. Der Text ist in Zusammenwirken mit dem Heimatpflegeverband Südtirol entstanden.
Das Menschenrecht auf eine saubere Umwelt und die Renaissance der Commons
Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat
Jeder Mensch hat ein Recht auf eine intakte Umwelt. Davon gehen wir aus. Dieses Recht ist zwar in seiner Wirkung begrenzt, aber es ist Bestandteil unseres rechtlichen wie moralischen Erbes und wir meinen, dass es neu gedacht und mit Leben gefüllt werden muss, wenn uns die Erde weiterhin günstige Lebensbedingungen schenken soll. Das Menschenrecht auf Umwelt wiederzubeleben bedarf nicht nur einer Abwendung von der neoliberalen Politik und Ökonomie, die unaufhörliches Wachstum, die Kommerzialisierung der Natur und eine vom Markt geprägte Beziehungskultur erfordert. Es setzt auch voraus, dass wir die Commons als Governance-Modell nutzen, um eine neue Architektur des Rechts und des staatlichen Handelns konzipieren zu können. Seit den Anfängen der industriellen Revolution, vor allem aber seit dem Beginn der forcierten Globalisierung vor etwa 30 Jahren, wird das Recht auf eine intakte Umwelt von mächtigen ökonomischen und politischen Interessenvertretern unterdrückt und desavouiert. Dies geschieht zwar nicht mit vorgehaltener Pistole, aber doch im Rahmen eines Rechtssystems, das die private und öffentliche Plünderung unseres gemeinsamen Reichtums zum Schaden aller favorisiert. Wer das Recht auf Umwelt ignoriert, öffnet letztlich allerdings der Auslöschung Tür und Tor. Spätestens seit Silent Spring (dt.: Der stumme Frühling) von Rachel Carson wissen wir, dass die Menschheit nicht-erneuerbare Ressourcen verschwendet, wertvolle Arten willkürlich vernichtet und fragile Ökosysteme vergiftet und degradiert. In den letzten Jahrzehnten haben diese zunehmend vieldimensionalen und allgegenwärtigen Entgleisungen eine systemische Dimension angenommen. Seit einiger Zeit ist auch klargeworden, dass Kohlendioxid-und andere Treibhausgasemissionen die Erde in einem Ausmaß bedrohen, das seit Dinosaurierzeiten ohne Beispiel ist. Aus rechtlicher Perspektive betrachtet ist ein effektiver und fairer Umweltschutz, der die Grundbedürfnisse aller befriedigen kann, am ehesten durch die rigorose Durchsetzung eines neu konzipierten Menschenrechts auf Umwelt zu gewährleisten. Dies ist nur durch eine commons-und rechtebasierte ökologische Governance möglich, die lokal wie global funktioniert und auf Prinzipien wie der Achtung der Natur und der Mitmenschen beruht.