Die Klagebefugnis von Umweltverbänden unter Anpassungsdruck des Völker- und Europarechts (original) (raw)

Bundgesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, EC_37/2019, 5. Mai 2020 [Verein KlimaSeniorinnen Schweiz et al. gegen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)]

Bundgesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, EC_37/2019, 5. Mai 2020 [Verein KlimaSeniorinnen Schweiz et al. gegen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)], 2020

Schutzwürdiges Interesse und Berührtsein in Rechten oder Pflichten als Voraussetzungen für eine Verfügung über Realakte; Anwendbarkeit beim Vorwurf von Unterlassungen generell-abstrakter Natur (E. 4). Hinweis auf demokratische Instrumente und verfassungsmässige Rechte beim Einsatz für politische Anliegen (E. 4.3). Entwicklung der Erderwärmung nach den Erkenntnissen des Weltklimarats (E. 5.3).Möglichkeit der Verlangsamung der Erderwärmung durch geeignete Massnahmen: Allfällige Unterlassungen bei den Anstrengungen zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens berühren die Beschwerdeführerinnen im heutigen Zeitpunkt nicht mit genügender Intensität im Recht aufLeben oder in jenem auf Privat-und Familienleben, um sich mittels Art. 25a VwVG zur Wehr setzen zu können (E. 5.4 und 5.5). Beurteilung unter dem Blickwinkel des Anspruchs auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (E. 5.5), von Art. 6 EMRK (E. 6) und von Art. 13 EMRK (E. 7).

Umweltpolitische Interessenvertretung gegenüber Organen der EG: Ansatzpunkte, Strukturen und Probleme

1993

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Gefährdungen der Umweltsicherheit im Lichte des Völkerrechts

Threats to environmental security ('eco-threats') expose evident shortcomings of environmental protection during hostilities under the Law of Armed Conflict (LOAC). The existing frameworks of lnternational Environmental Law, lnternational Human Rights Law, International Humanitarian Law and Customary International Law show both structural and doctrinal deficiencies to tackle such a new challenge. lndeed, the body of International Law seems to cover only some of the substantial topics of environmental protection during hostilities. ln particular, in asymmetric conflicts beside conventional conflicts, international law cannot give assistance to protect the environment efficiently. Further development of legal rules is required.

Umweltverfassung und „Schutzpflichten“: Zugleich zu Nachhaltigkeit, Recht, Verhältnismäßigkeit und Abwägung

Bedeutet das weitgehende Schweigen von BVerfG, EuGH und EGMR wirklich, dass es keine Verfassungspflicht zu mehr Umweltschutz geben kann? Stimmen gängige (Vor-)Urteile über Beschränkungen bei Schutzgrundrechten? Sind künftige Generationen rechtlos gestellt? Und hilft ein eher vages Konzept gesetzgeberischer Gestaltungsspielräume in der Gewaltenbalance weiter? Diesen und weiteren Fragen geht der vorliegende Beitrag komprimiert nach.

Überindividueller Umweltrechtsschutz am Beispiel der altruistischen Verbandsklage in der deutschen, griechischen und europäischen Rechtsordnung

Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht / Studies in Comparative Public Law

Ohne die unschätzbare Hilfe von verschiedenen Personen wäre die Anfertigung dieser Promotionsschrift nicht möglich gewesen. An dieser Stelle möchte ich daher meinen besonderen Dank nachstehenden Personen entgegenbringen. Für die fruchtbare, hilfsbereite Betreuung und Beratung gilt mein herzlicher Dank zunächst meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Wilfried Berg, sowie Herrn Prof. Dr. Markus Möstl, der Zweitgutachter dieser Arbeit war. Mein spezieller Dank gebührt Frau Dorothea Wischnat, ohne deren generöse Unterstützung in dieser beschwerlichen Zeit ein solcher Arbeitsumfang nicht hätte bewältigt werden können. Ich möchte auch Herrn