Standardisierung eines Kressetestes für das biologisch- dynamische Hornmistpräparat (original) (raw)

Präparatewirksamkeit in Laborbedingungen - Zur Entwicklung eines Labortests für das Hornmistpräparat

2018

Ergebnisse der von 2011-2017 laufenden Versuchsserie mit 76 Einzelexperimenten zur Entwicklung eines standardisierten Biotests fur das Hornmistpraparat, die in Kooperation mit der biodynamischen Koordinationsstelle an der Universitat Kassel Witzenhausen auf dem Dottenfelderhof durchgefuhrt wurde. Untersucht wurde, wie sich die Wurzellange von Kressesamen unter Einfluss des Hornmistpraparats entwickelt. In 28 von 76 Fallen wurde das Wurzelwachstum signifikant beeinflusst. Jedoch ist die Wiederholbarkeit der Ergebnisse uber lange Zeitperioden schwierig. Das Potenzial von Laboruntersuchungen zur Wirkweise der biodynamischen Praparate wurde aufgezeigt und sollte weitergefuhrt werde.

Normierung der Skalen "Profil der Lebensqualität Chronisch Kranker" an einer repräsentativen deutschen Stichprobe

Der Fragebogen zum "Profil der Lebensqualität chronisch Kranker PLC" erfaßt die Lebensqualität auf körperlicher, psychischer und sozialer Ebene und berücksichtigt dabei sowohl die Befindlichkeit als auch das Handlungsvermögen. Bisher lagen für dieses Instrument nur die Vergleichsdaten aus 8 klinischen Stichproben wie z.B. Hypertoniker vor. An einer bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe (14-92 Jahre) mit dem PLC wurden Normalwerte ermittelt und Unterschiede nach soziodemographischen Variablen überprüft. Die interne Konsistenz und die Trennschärfe der Skalen zeigen zufriedenstellende Werte. Die Mittelwerte der Skalen, die signifikant vom Alter abhängig sind, bilden als Normwerte eine Vergleichsmöglichkeit für klinische Gruppen zu Beginn therapeutischer Maßnahmen und geben Hinweise auf das Maß der erlebten Einschränkung und Behinderung. Der Vergleich der Normwerte mit den Mittelwerten von klinischen Gruppen zeigt signifikante Unterschiede und kann als Bestätigung für die Validität des Instruments bezüglich klinischer Fragestellungen gewertet werden.

Landesweite Normierung des Hessischen Kindersprachscreenings

Diagnostica, 2020

Zusammenfassung. Das Hessische Kindersprachscreening stellt ein Verfahren zur Feststellung des Sprachstands bei Kindern im Alter von 4;0 bis 4;6 Jahren dar. In der hier vorgestellten Überarbeitung wurden zunächst eine neue kriteriumsorientierte Skalierung und eine neue Normierung an einer flächendeckenden Stichprobe von insgesamt N = 43 556 Kindern aus knapp 900 Kindertageseinrichtungen in Hessen durchgeführt. Berichtet werden neben deskriptiven Item- und Skalenkennwerten auch die Befunde zur Objektivität, zur Reliabilität sowie zur Konstrukt- und faktoriellen Validität, die allesamt sehr zufriedenstellend ausfallen. Anschließend werden die diagnostischen Schwellenwerte (Cut-off-Werte) für die zwei Screeningergebnisse „sprachpädagogischer Förderbedarf“ und „medizinischer Abklärungsbedarf“ bestimmt und die Sensitivität und Spezifität dieser Schwellenwerte betrachtet. Es wird argumentiert, dass mit dem überarbeitetem Kindersprachscreening ein Verfahren vorliegt, dass sich durch insges...

Grundnorm und Gewohnheitsnorm bei Kelsen

Hans Kelsen. Staatsrechstlehrer und Rechtstheoretiker des 20 Jahrhunderts (eds. S.L. Paulson y M. Stolleis). Tübingen(Alemania): Mohr-Siebeck, 2005, 2005

Kelsen kommt in seinen Schriften vielfach darauf zurück, dass das Rechtssystem seine eigene Erzeugung reguliert. Tatsächlich ist dies eine notwendige Konsequenz der Autonomie, die Kelsen für das Recht fordert, eine Konsequenz der Unabhängigkeit gegenüber jeglicher anderen Normordnung und gegenüber jeglicher Faktizität. Recht funktioniert ja nicht unabhängig von Gegebenheiten oder Werten, denn Kelsen wiederholt auch, dass bei der Normerzeugung Willensakte vorliegen müssen, dass die Ideologien den Norminhalt bestimmen, dass diese die Werturteile derjenigen aufgreifen, die die Macht besitzen oder das Recht anwenden, etc. Allerdings stellt keiner dieser Faktoren für sich allein Rechtmäßigkeit dar; es sind Bedingungsfaktoren für die Geltung oder das materielle Substrat der Normen. Die Begründung für die Geltung dieser Rechtsnormen beruht jedoch nur auf anderen, ebenfalls rechtlichen Normen, bis als Ursprung der spezifischen rechtlichen Geltung die Grundnorm als letzte Quelle dieser spezifischen Wesensart des Rechts erreicht wird. Ohne dieses Merkmal der Geltung stellen weder Handlungen noch Werte Recht dar. Im Hinblick auf seine Bedingung für das Recht und das Wesen des Rechts kann daher jedes Element des Rechtssystems nur auf dem System selbst beruhen. Laut Luhmann wirkt das System rekursiv und erzeugt seine Elemente mittels seiner eigenen Elemente. Und in diesem Sinne ist die Grundnorm die das System abschließende Norm, diejenige, die seine Selbstständigkeit garantiert, diejenige, die dazu dient, das System als in sich selbst abgeschlossen, als sich selbstbegründend zu präsentieren. Kelsen sagt dies, wenn er beispielsweise schreibt, dass, da die Grundnorm keine zum positiven Recht unterschiedliche Rechtsordnung darstellt, "die Begründung der Geltung des positiven Rechts durch die Grundnorm als Selbstbegründung des Rechtes bezeichnet werden (kann)" 1 , 1 HANS KELSEN, Die Selbstbestimmung des Rechts (1963), in: Die Wiener Rechtstheoretische Schule, herausgegeben von Hans Klecatsky, René Marcic und Herbert Schambeck, Zwei Bände, Wien Frankfurt, Zürich, 1968, S. 1445-1453, hier S. 1452. oder dass "dieser Stufenbau in der die Einheit der Rechtsordnung in ihrer Selbstbewegung begründenden Grundnorm (mündet )" 2 . Diese Funktion der Grundnorm als die Rechtmäßigkeit abschließende Norm endigt aber nicht mit dieser allgemeinen Formulierung. Sie dient Kelsen dazu, die verwickelten Probleme des wechselseitigen Verhältnisses zwischen Normen verschiedener Rangordnung aufzuzeigen oder um die Rangordnung der Normen neu zu bestimmen, um so gewisse Probleme hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Normen und sozialen Gegebenheiten zu lösen. Dies liegt auch im Fall des Verhältnisses zwischen Gewohnheit -bzw. im negativen Fall, der desuetudo -und der Gesetzesnorm vor. Kelsen forderte in einer ersten Phase einzig die Wirksamkeit der gesamten Rechtsordnung als Bedingung für die Geltung seiner Normen, er räumte aber nicht ein, dass die Wirkungslosigkeit einer Norm, die desuetudo, sich im Verlust der Geltung der konkreten Norm ausdrücke 3 . Später wird er jedoch gerade Letzteres behaupten, dass also für die Geltung einer Norm die doppelte Bedingung zu erfüllen sei, dass sie selbst wirksam sei, d. h. befolgt und angewendet werde, und dass die Rechtsordnung insgesamt, in der die Norm integriert ist, wirksam sei 4 . In dieser ersten Phase wurden Probleme der Normenhierarchie nicht aufgeworfen, denn die negative Gewohnheit, die desuetudo, konnte eine Gesetzesnorm niemals seiner Geltung berauben, d.h. sie außer Kraft setzen (es sei denn, dass diese Möglichkeit ausdrücklich in der positiven Verfassung oder dem Gesetz zugelassen würde). Wenn aber Letzterem zugestimmt wird, so sehen wir uns zu dem Zugeständnis veranlasst, dass wenn das Gesetz wegen desuetudo aufgehoben werden kann, dann deshalb, weil dieses auf einer höheren oder gleichen Stufe der Normenhierarchie angesiedelt ist. Das Problem ist damit aber nicht erledigt, denn Kelsen wirft die Frage auf, ob auch die Verfassungsnormen wegen desuetudo ihre Geltung verlieren oder wegen einer alternativen Gewohnheitspraxis modifiziert werden können. Kein Problem gibt es, wenn die positive Verfassung selbst eine Klausel enthält, die eine Reform auf dem Dies führt uns zu der Auffassung, dass wenn sich in der Gewohnheit die soziale Wirksamkeit der Rechtsordnung niederschlägt, nicht nur die negative Gewohnheit oder die desuetudo als derogatorische Norm wirkt, bzw. die positive Gewohnheit als rechtserzeugende Norm, wenn die positive Verfassung einen gewohnheitsmäßigen Charakter hat. Auch wenn die Verfassung aus einem gesetzgeberischen verfassungsgebenden Akt entsteht und diese Verfassung wirksam ist, wirkt die positive Gewohnheit, als Ausdruck der allgemeinen, gewohnheitsmäßigen Erfüllung der Verfassungsvorschriften, das heißt, ihrer Wirksamkeit. Die Grundnorm legitimiert nur die Verfassung, die gewohnheitsmäßig von der betreffenden Gesellschaft befolgt wird, gleichgültig welche Gründe für ihre Befolgung vorliegen. Vielleicht sagt Kelsen deshalb einmal, dass sich der verfassungsgebende Akt analog dazu legitimiert, wie Gewohnheit zu Recht durch opinio iuris wird 16 . Warum behauptet Kelsen dann, dass die Grundnorm die Gewohnheit als höchste Quelle internationalen Rechts legitimiert, und warum behauptet er nicht das gleiche von jeder Rechtsordnung? Vielleicht wird all dies noch klarer, wenn wir dort, wo Kelsen von Gewohnheit spricht, eine neue Unterscheidung einführen. Gelegentlich verweist Gewohnheit auf

Standardisierung der Steigbildmethode für die Unterscheidung von Proben aus verschiedener Herkunft

With the Steigbild technique patterns are produced on thin-layer chromatographic paper and evaluated as a fingerprint of the sample as a whole. To be applied in routine analysis the method has to be standardised according to international standard norms. The operating procedures were documented and a method for the visual evaluation was standardised. Then several factors of influence were tested and the reproducibility was investigated. The method is able to differentiate patterns from samples from different farming treatments and processing steps. Farm pairs of organic and conventional farm management can be distinguished as statistical significant and classified according to the farming system for carrot and wheat samples. This represents a significant step forward beyond the state of the art. Einleitung und Zielsetzung Die Konsumenten ökologischer Lebensmittel erwarten gesunde und authentische Produkte. Daher werden Screening-Methoden gesucht, die die Qualität der Prozesse am Produkt zeigen. Eine solche Screening-Methode ist die Steigbildmethode, die seit Jahren zur Qualitätsbeurteilung ökologischer Lebensmittel eingesetzt wird (Tauscher et al. 2003). Obwohl die Steigbildmethode geeignet ist, Unterschiede zwischen verschiedenen Anbauweisen, Sorten, Verarbeitungsgraden etc. am Produkt zu belegen (z.B. Meier-Ploeger&Vogtmann 1991), muss diese Methode validiert werden, um wissenschaftlich begründete Aussagen zur Qualität von Lebensmitteln mit dieser Methode treffen zu können (vgl. Tauscher et al. 2003). Dies wurde im Rahmen einer Dissertation im Fachgebiet Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur der Universität Kassel untersucht (Zalecka 2006). Es mussten sowohl die Laborprozeduren als auch die Bildauswertung standardisiert werden. Zudem musste der Bereich charakterisiert werden, in dem die Methode wiederholbare und vergleichbare Ergebnisse liefert (systematische Untersuchung der Einflussgrössen). Erst damit sind Voraussetzungen zur Validierung der Steigbildmethode erfüllt und Einflussfaktoren können bestimmt, die Streuung ermittelt werden.

Normierung des Fragebogens zur Beurteilung des eigenen Körpers (FBeK) an einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe Standardization of the " Fragebogen zur Beurteilung des eigenen Körpers " (FBeK) in a community-based sample of the German population

Zusammenfassung: Der Fragebogen zur Beurteilung des eigenen Körpers (FBeK) gehört im deutschen Sprachraum zu den am häufigsten verwendeten Fragebögen zur Erfassung des Körpererlebens. Das 1996 publizierte Testhandbuch enthielt jedoch keine Normwerte, die sich auf eine repräsentative Stichprobe beziehen. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücke. In einer Repräsentativerhebung wurde der FBeK bei 2.047 Personen im Alter von 14-95 Jahren erhoben. Die Repräsentativnormen werden mitgeteilt und die psychometrischen Merkmale des Instruments überprüft. Abstract. The "Fragebogen zur Beurteilung des eigenen Körpers" (FBeK) is one of the most widespread questionnaires applied in Germany for assessing peoples' subjective views of their own bodies. In 1996 the handbook was published, but without standardized norms based on a representative sample. The present study fills in this gap. In a large-scale representative survey the questionnaire was completed by 2.047 Germans aged between 14 and 95 years. The resulting norms are presented and the psychometric features of the instrument tested.

Normativität in biochemischen Analyseprozessen

Biochemisch konstatierte Fakten, also Substanzanalysen sowie Blut-und Urinwerte, beziehen ihre Eindeutigkeit und Prägnanz aus einem dem deskriptiven Gehalt der Ergebnisse vorhergehenden normativen Entscheidungsprozess auf methodischer Ebene. Diesen konstruktiven Charakter gilt es hinsichtlich der Dopinganalytik zu verdeutlichen, weil daran eine entscheidende Ambivalenz in der Dopingthematik verdeutlicht werden kann: Die als gegeben und gültig interpretierten Analyseresultate biochemischer Dopinganalytik werden durch die Anti-Doping-Organisationen in einen juridischen Kontext überführt, in dem sie als Beweismittel fungieren sollen. Diese juridische Transformation muss zwangsläufig den konstruktiv und normativ durchsetzten Entstehungsprozess dieser Fakten ignorieren, da gerade eindeutige Beweise gefragt sind, um einen Athleten des Dopings anzuklagen. Eine solche ergebnisorientierte Interpretation naturwissenschaftlicher Daten führt aber ihrerseits nur dazu, dass die in den Analyseprozess eingegangenen methodischen Vorentscheidungen in ihren Auswirkungen auf die Resultate nicht mehr berücksichtigt werden können.

Normierung des Gießen-Tests für über 60-Jährige

In einer repräsentativen Erhebung wurde im Jahr 1999 der Gießen-Test bei N=507 über 60-Jährigen (Durchschnittsalter 69,46 Jahre; 42,6% männlich, 57,4% weiblich) erhoben. Auf dieser Grundlage werden alters- und geschlechtsspezifische Vergleichswerte sowie separate Vergleichswerte für Ost- und Westdeutsche berichtet (Mittelwerte und Standardabweichung für alle Items und Skalen; Prozentränge für Skalen). Darüber hinaus erfolgen Angaben zur Reliabilität (Cronbach’s alpha; Split-Half-Reliabilität). Weiterhin werden Korrelationen der GT-Skalen mit den Skalen des NEO-Fünf-Faktoren-Inventars NEO-FFI dargestellt. Insbesondere die GT-Skalen mit sozialem Bezug (soziale Resonanz, Durchlässigkeit, soziale Potenz) weisen mittelgradige Zusammenhänge mit Extraversion auf. Darüber hinaus korreliert die depressive Grundstimmung positiv mit Neurotizismus.

Grüne Gentechnik–Kritik eines Bewertungsmodells

Umweltwissenschaften und Schadstoff- …, 2010

Zusammenfassung Ziel und Hintergrund Nachdem im 1. Teil die Systematik des Bewertungsmodells von Busch et al.(2002) behandelt und kritisch diskutiert wurde, soll in diesem 2. Teil am Beispiel „Bt-Mais “das Bewertungsmodell selbst überprüft werden; denn ...