Völkerrechtspersönlichkeit von EU-Agenturen? (original) (raw)

2017, Zeitschrift für öffentliches Recht

The scope of action of EU agencies increasingly touches upon the international plane, be it by concluding headquarters agreements with Member States or working arrangements with third countries or international organisations. This article examines whether agencies dispose of partial, derivative and particular international legal personality and whether this would be in conformity with EU and public international law. So far, cases in favour of such international legal personality remain limited and exceptional.

Sign up to get access to over 50M papers

Sign up for access to the world's latest research

Neue Minderheiten im Völkerrecht und im Europarecht

2004

Was versteht man nun unter einer neuen Minderheit? 3 Von einer einheitlichen Definition sind wir noch weit entfernt, was wiederum auf das im Minderheitenrecht liegende Entwicklungspotential verweist, sollte dieses Rechtsgebiet gegenüber den neuen Minderheiten geöffnet werden. Unter diesen Begriff fallen in erster Linie die Zuwanderungsminderheiten, die Immigranten, wobei in erster Linie die Wanderarbeitnehmer damit gemeint sind. Dabei ist diese Kategorie nochmals dahingehend aufzudifferenzieren, ob die einzelnen Angehörigen über die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes verfügen oder nicht. Nach einem weiteren Verständnis dieses Begriffs sind auch Gruppen wie Homosexuelle, Behinderte, sonstwie gesellschaftlich Diskriminierte bis hin zur gesamten Gruppe der Frauen zu verstehen. Der Begriff der Minderheit wird hier losgelöst von seinem traditionellen Verständnis und zu einem konzeptionellen Anknüpfungspunkt für die Bekämpfung von Diskriminierungstatbeständen jeglicher Art erhoben. Hier wird das erstgenannte, engere Verständnis der neuen Minderheit bevorzugt, wobei aber die Anbindung an die Bekämpfung von Diskriminierung aufrecht bleiben soll.

Die Europäische Union zwischen Völkerrecht und Staatsrecht

1995

Vl. Supranationalität und Souveränität im Europäischen Integrationsprozess A. Der Begriff der Supranationalität B. Der eigenständige Rechtscharakter des Gerneinschaftsrechts C. Die Souveränität als Abgrenzungsmassstab 1. Die Abgrenzung der Supranationalität gegenüber der völkerrechtlichen Ebene a) Die Abgrenzung der EU gegenüber internationalen Organisationen b) Die Abgrenzung der EU gegenüber dem Staatenbund 2. Die Abgrenzung der Supranationalität gegenüber der staatsrechtlichen Ebene VII. Schlussbemerkung

Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Menschenrechte wahren!

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden.

Loading...

Loading Preview

Sorry, preview is currently unavailable. You can download the paper by clicking the button above.