Die Europäische Union zwischen Völkerrecht und Staatsrecht (original) (raw)

Völkerrechtspersönlichkeit von EU-Agenturen?

Zeitschrift für öffentliches Recht, 2017

The scope of action of EU agencies increasingly touches upon the international plane, be it by concluding headquarters agreements with Member States or working arrangements with third countries or international organisations. This article examines whether agencies dispose of partial, derivative and particular international legal personality and whether this would be in conformity with EU and public international law. So far, cases in favour of such international legal personality remain limited and exceptional.

Neue Minderheiten im Völkerrecht und im Europarecht

2004

Was versteht man nun unter einer neuen Minderheit? 3 Von einer einheitlichen Definition sind wir noch weit entfernt, was wiederum auf das im Minderheitenrecht liegende Entwicklungspotential verweist, sollte dieses Rechtsgebiet gegenüber den neuen Minderheiten geöffnet werden. Unter diesen Begriff fallen in erster Linie die Zuwanderungsminderheiten, die Immigranten, wobei in erster Linie die Wanderarbeitnehmer damit gemeint sind. Dabei ist diese Kategorie nochmals dahingehend aufzudifferenzieren, ob die einzelnen Angehörigen über die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes verfügen oder nicht. Nach einem weiteren Verständnis dieses Begriffs sind auch Gruppen wie Homosexuelle, Behinderte, sonstwie gesellschaftlich Diskriminierte bis hin zur gesamten Gruppe der Frauen zu verstehen. Der Begriff der Minderheit wird hier losgelöst von seinem traditionellen Verständnis und zu einem konzeptionellen Anknüpfungspunkt für die Bekämpfung von Diskriminierungstatbeständen jeglicher Art erhoben. Hier wird das erstgenannte, engere Verständnis der neuen Minderheit bevorzugt, wobei aber die Anbindung an die Bekämpfung von Diskriminierung aufrecht bleiben soll.

Eine menschenrechtliche Modellklausel für die völkerrechtlichen Abkommen der Europäischen Union

2014

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Europäisches Unionsrecht

2018

Vedder / Heintschel von Heinegg Europäisches Unionsrecht EUV | AEUV | GRCh | EAGV Handkommentar mit den vollständigen Texten der Protokolle und Erklärungen Herausgegeben von Prof. Dr. Christoph Vedder, Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg 2. Auflage 2018, 1665 S., Gebunden, ISBN 978-3-8487-1079-9 Mitarbeit bei Aktualisierung der Kommentierung der Artt. 198-204 AEUV.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Wächter des europäischen Gemeinschaftsrechts

Juristenzeitung, 2003

I. Einleitung Die Richtlinie gem. Art. 249 Abs. 3 EG ist ein Instrument kooperativer zweistufiger Rechtssetzung: Normativ ver-[434]bindlich lediglich hinsichtlich ihres Zieles, ist sie von den EGMitgliedstaaten innerhalb der von ihr vorgegebenen Frist in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dass die Mitgliedstaaten dabei allzu häufig gegen die ihnen gesetzte Frist verstoßen, ist allgemein bekannt. Ebenso bekannt ist, dass der EuGH zur Überwindung dieser Umsetzungsdefizite im Wege richterlicher Rechtsfortbildung die Instrumente der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien und der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung geschaffen hat und damit zu einem wesentlichen Motor in der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts wurde. Dass dagegen auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg eine Rolle in der Durchsetzung nicht umgesetzter Richtlinien zukommt, ist neu. Gerade dies ist aber das Ergebnis des Urteils im Fall S.A. Jacques Dangeville gegen Frankreich, das der Eu...

Die Europäische Union als Grundrechtegemeinschaft

2020

Der Beitrag untersucht das den Staaten der Union gemeinsame Verständnis von Menschen-und Grundrechten und zeigt exemplarisch auf, wo Defizite in den Institutionen und der Praxis des Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union bestehen. Die Wahrung der Menschenrechte bildet nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zusammen mit Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit das Wertefundament der Union. Neben Artikel 2 findet sich in Artikel 21 EUV die Förderung der Menschenrechte als Ziel der auswärtigen Politik. In den Europawissenschaften wird der Charakter der Union als "normative power", "ethical power", Zivilmacht oder "international good citizen" debattiert. Die verschiedenen Konzepte betrachten die Europäische Union als einzigartigen Akteur der Weltpolitik: Sie unterscheidet sich von anderen Akteuren durch ihre supranationale Struktur als Gebilde "sui generis", respektiert und fördert universelle Werte, wie Menschenrechte, und zeichnet sich in der internationalen Politik durch einen vergleichsweise hohen Respekt für das Völkerrecht aus. 1 Zuerst wird die rechtliche Verankerung von Menschenrechten in der Union aufgezeigt, so wie sie sich aus internationalen und europäischen Verträgen speist. Sodann wird das europäische Menschenrechtsverständnis erläutert. Schließlich werden zum einen institutionelle Defizite beim Schutz der Grund-und Menschenrechte aufgezeigt. Zum anderen werden exemplarisch gegenwärtige Defizite der Union beim Schutz der Menschenrechte dargestellt. A.

Das Verhältnis europäischer zu nationalen Gerichten im europäischen Verfassungsverbund

Das Verhältnis europäischer zu nationalen Gerichten im europäischen Verfassungsverbund, 2006

I. Einleitung [S.6] Das Verhältnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Gerichts erster Instanz (EuG) zu den nationalen Gerichten ist ein nahezu unerschöpfliches Thema, juristisch und rechtspolitisch. 1 Vielleicht mehr noch als andere Gebiete des Europarechts bietet dieses Verhältnis Gelegenheit, sich angesichts immer neuer Entwicklungen über die Gestalt des Europäischen Verfassungsverbundes 2 zu vergewissern, hier unter dem Aspekt des Justizverbundes. Die Art und Weise, wie europäische und nationale Rechtsprechung sich zueinander verhalten-kooperativ, konfrontativ oder in kritischer Distanz-lässt Rückschlüsse auf den erreichten Integrationsstand, auf das Verhältnis von nationalem zu europäischem (Verfassungs-) [S.7] Recht und auf die Natur der Europäischen Union selbst zu. Die neuere Rechtsprechung einiger nationaler Verfassungsgerichte und des EuGH, aber auch die gegenwärtige verfassungspolitische Lage der Union bieten reichlich Anlass, das Thema erneut aufzugreifen.

Politik in Europa zwischen Nationalstaaten und Europäischer Union

Europa-Studien

Das Studium der europäischen Politik, d.h. im Wesentlichen der politischen Prozesse in der Europäischen Union (EU) sowie deren Wechselwirkungen mit benachbarten Staaten und Regionen, ist innerhalb der Politikwissenschaft nicht eindeutig verortet. An den meisten europäischen, auf jeden Fall an den deutschen Universitäten, wurde der europäischen Politik noch vor wenigen Jahren nicht in institutionalisierter Form Aufmerksamkeit geschenkt. Europäische Politik wurde zunächst im Rahmen einer Subdisziplin der Politikwissenschaft, den Internationalen Beziehungen, untersucht. Das lag in erster Linie daran, dass der europäische Integrationsprozess in den ersten Jahrzehnten zwar erstaunliche Ergebnisse bei der Überwindung alter Feindschaften zwischen den europäischen Staaten brachte, in globaler Perspektive jedoch lediglich als ein Sonderfall regionaler Integrationsbündnisse galt. Als solcher wurde die Europäische Gemeinschaft (EG) und sogar noch die EU (seit 1991/92) behandelt (List u.a. 1995: 84). In der EG hatten die Nationalstaaten zwar in außergewöhnlichem Umfang Souveränitätsrechte an die Zentren der Integration in Brüssel (Ministerrat, Kommission), Luxemburg (Europäischer Gerichtshof EuGH) und Straßburg (Europäisches Parlament) abgegeben. Im Prinzip handelte es sich bei der EG jedoch um eine internationale Organisation wie viele andere. Aber nach Jahren der "Eurosklerose" in den 1970er-und der ersten Hälfte der 1980er-Jahre beschleunigte und vertiefte sich die Integration mit dem Amtsantritt der EU-Kommission unter dem Franzosen Jacques Delors und der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA, 1986) sowie den Verträgen von Maastricht (1991), Amsterdam (1997) und Nizza (2000) zusehends-die Einrichtung der Wirtschafts-und Währungsunion mit der Einführung des Euro und die Etablierung des Schengen-Raumes sind nur zwei unter mehreren Beispielen. Zeitgleich vollzog sich in der EG/EU-Forschung ein Wandel. Der Untersuchungsgegenstand "europäische Integration" vergrößerte sich stetig, sowohl hinsichtlich der betroffenen Länder in West-, Süd-und Nordeuropa als auch hinsichtlich der betroffenen Politikbereiche. Gleichzeitig wurde die EU-Forschung immer wichtiger. Dies bedeutete jedoch auch, dass die politikwissen