Konfliktanalyse und Mediation: Entry Points (original) (raw)

Mediation als Konfliktlösungsverfahren

Mediation im Erbrecht

ZusammenfassungSeit dem Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich die Mediation in Deutschland als ernstzunehmendes Streitbeilegungsverfahren etabliert. Im Kern handelt es sich um eine Verhandlung unter Leitung eines neutralen Dritten, der das Gespräch nach einem bestimmten Schema strukturiert und deeskalierend moderiert. Dabei unterbreitet eine Mediatorin den Parteien anders als ein Schlichter oder Schiedsrichter keine Vorschläge, wie sie den Streit beilegen können, sondern beschränkt sich darauf, die eigenverantwortliche Konfliktlösung zu unterstützen. Das hat den Vorteil, dass die Parteien das Ergebnis des Verfahrens nicht als eine aufgezwungene Entscheidung erleben, sondern als eine selbst erarbeitete und selbst gewählte Lösung begreifen können.

Systemisch-lösungsorientierte Mediation und Konfliktklärung

Was ist zu tun, wenn Streit und Konflikte im Unternehmen, im Team, in der Familie oder in der Nachbarschaft überhandnehmen? Mediation ist dann das Verfahren der Wahl. Es umschreibt ein etabliertes Vorgehen um einvernehmliche Lösungen in Streitfällen, Konflikten und Meinungsverschiedenheiten anzubahnen. Wie glückt eine erfolgreiche Mediation? Die innere Haltung der Mediatorinnen und Mediatoren ist für das Gelingen solcher Einigungsprozesse ebenso entscheidend wie ihr praktisches Know-how und ihre Fähigkeit zu einem strukturierten Vorgehen. Alles, was man für eine gute Mediation braucht, können und wissen muss, erklären Holger Lindemann, Claude-Hélène Mayer und Ilse Osterfeld. Sie vermitteln die zentralen Techniken der Mediation aus einer systemisch-lösungsorientierten Perspektive praxisnah und anhand vieler Beispiele und Übungen. Sie bieten ein erprobtes Ablaufschema, mit dem es gelingt, die Führung der unterschiedlichsten Mediationen zielführend und lösungsorientiert zu gestalten. Sie geben Hinweise zum Umgang mit speziellen Situationen wie Zwischenrufen, Beleidigungen und Regelverstößen oder interkulturellen Aspekten der Konfliktklärung. Besondere Beachtung findet die eigene Involviertheit der Mediatorin oder des Mediators etwa bei innerbetrieblichen Formen der Konfliktklärung oder in der Funktion von Führungskräften. Das Buch kann als Lehrbuch für das Selbststudium sowie für den Einsatz in Workshops und Fortbildungen genutzt werden. Es enthält zahlreiche Übungen, Tipps und eine Anleitung zur Durchführung von Gesprächssimulationen. Ergänzende Arbeitsblätter stehen als Download-Material zur Verfügung.

Basiswissen Mediation: Konflikte deeskalieren – Die psychologische Analyse eines Fallbeispiels

Praxishandbuch Professionelle Mediation, 2018

In diesem Kapitel wird anhand eines Fallbeispiels aus der Familienmediation gezeigt, wie sich ein Konflikt in seiner Tiefenstruktur verstehen und diagnostizieren lässt und welche sozialpsychologischen Mechanismen auf seine Eskalation wirken. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden Empfehlungen zur Dees-kalation von Konflikten in der Mediationsarbeit abgeleitet.

Konfliktregelungsverfahren am Kreuzpunkt zwischen Mediation und Recht. Plädoyer für einen gesellschaftlich integrativen Ansatz der Konfliktbearbeitung

In: Krisenprävention. Theorie und Praxis ziviler Konfliktbearbeitung. Friedensbericht 1999, Chur/Zürich: Verlag Rüegger, 1999

In der neueren entwicklungspolitischen Diskussion zu Fragen der gesellschaftlichen Konfliktbewältigung gibt es - vereinfacht gesagt - zwei gegenläufige Bewegungen, nämlich konventionelle Rechtsberatung und alternatives Konfliktmanagement. Entwicklungspolitisch orientierte, konventionelle Rechtsberatung versteht sich in der Regel als " social engeneering " , indem der Steuerungsaspekt der staatlichen Rechtssetzung und Rechtssprechung hervorgehoben wird. Ihr Ziel ist, den Gesetzgeber bei seinen Bemühungen zu unterstützen, soziales Handeln in geordnete Bahnen zu lenken und auftauchende Konflikte gemäss einem einheitli-chen Verfahren zu regeln. Dazu werden verschiedene Instrumente eingesetzt: Um ideales Verhalten verallgemeinern zu können, wird zum Mittel der Kodifikation gegriffen und eine Vereinheitlichung geltender Rechtssätze angestrebt; es werden Normen erlassen, die die Autonomie der Gesellschaftsmitglieder beschränken, gleichzeitig aber anerkennen; dem Problem des variablen Interessenausgleichs wird mit der Institutionalisierung von vereinheit-lichten Verfahrensabläufen begegnet (Festlegung der Gerichts-und Verwaltungshierarchie; Entwicklung des Prozessrechts etc.); es werden generalisierbare Entscheidungsmassstäbe festgelegt, Gesetzesblätter publiziert, Urteile exemplarischer Rechtsfälle kommuniziert, die Zugangs-, Erledigungs-und Vollzugsbestimmungen definiert usw. usf. Das Resultat ist ein kompliziertes, meist schwer durchschaubares Regelwerk, das, schon allein aufgrund seines Anspruchs nach allgemeiner Verbindlichkeit, relativ weit vom Konflikterleben der Betroffe-nen entfernt zu sein scheint. Dadurch entsteht die Gefahr einer gewissen Bürgerferne, die nicht nur in hochindustrialiserten Staaten, sondern vor allem auch in Ländern des Südens, in denen das staatliche, kodifizierte Recht sich über eine geringe gesellschaftliche Durchdringung ausweist, sehr ernst zu nehmen ist. Denn Probleme der angemessenen Interessenwahrung, der Machtkontrolle und der ordnungspolitischen Gestaltung stellen sich auf allen gesellschaftlichen Niveaus, ganz egal wie stark oder schwach das staatliche Recht tatsächlich ist. Neu werden nun basisorientierte, mittlergestützte Aushandlungsprozesse der konventionellen Rechtsberatung gegenüber gestellt. Mittlergestützte Aushandlungsprozesse wenden sich der Konfliktgeschichte zu, legen Wert auf die Wahrung der Konfliktkomptenz und suchen nach einer inhaltlich angepassten Vertragslösung. Ihr Ziel ist, Konflikte noch vor der Mobilisierung der Gerichte erfolgreich beizulegen. Leider macht sich dabei ein Konkurrenzdenken ggb der staatlichen Gerichtsbarkeit breit.

Vermittlung statt Konfrontation: Mediation - eine Dienstleistung mit Zukunft - Grundprinzipien, Konfliktfelder, Erfahrungen

Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur & Sozialwesen, 9. Jahrgang, Nr. 48, 2003

Steht bald wieder ein Arbeitskampf ins Haus? Im Frühjahr stellen sich viele diese Frage in Deutschland. Im Sommer gibt es dann häufig Arbeitskämpfe. So auch im Jahre 2003, als IG-Metaller und Unternehmensvertreter aufeinander los gingen. Grund waren die immer noch längeren Arbeitszeiten in den neuen Bundesländern. Doch das Ergebnis war mager. Die einen wollten die 35 Stunden-Woche beibehalten, die anderen die längeren Arbeitszeiten. Kein Schlichter, wie in sonstigen Arbeitskämpfen üblich, brach die verhärteten Positionen auf. Schließlich ging es nicht mehr weiter: Die Gewerkschaftsfunktionäre beharrten auf ihren einmal besetzten Positionen und zerstritten sich sogar untereinander. Aber auch die andere Seite, stahlhart, vertreten durch die sächsischen Arbeitgeber, gab nicht nach. Dann knickte die Gewerkschaft ein unter dem "quer durch Politik, Wissenschaft und Medien gehenden Trommelfeuer" (Die Zeit). Klaus Zwickel erklärte schließlich am 28. Juni 2003 den Streik für gescheitert. Hätten beide Parteien rechtzeitig eine umfassende Mediation eingesetzt, wären einige Probleme gar nicht entstanden. Auch manche gewerkschaftsinternen Schwierigkeiten hätte eine Mediation beheben können. In Tarifauseinandersetzungen kommt es doch zu Schlichtungen, was würde hier eine Mediation bringen? Das ist eine berechtigte Frage. Tatsächlich bestehen Gemeinsamkeiten zwischen beiden Verfahren. So setzen jeweils beide Parteien einen unparteiischen Dritten ein, der helfen soll, ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Doch andererseits ist Mediation, im Gegensatz zur tariflichen Schlichtung, eher ein offener, freiwilliger Prozess. Beruhen die Schlichtungsverfahren der Tarifparteien überwiegend auf besonderen Schlichtungsabkommen, die zur Errichtung von Schlichtungsstellen führen (paritätisch besetzt mit Beisitzern und einem unparteiischen Vorsitzenden), so können in der Mediation die beiden Parteien immer wieder neu aushandeln, unter welchen Rahmenbedingungen sie sich streiten wollen. Schaltet sich im Arbeitskampf die Presse ein, arbeiten Mediatoren oft unbemerkt. Tarifauseinandersetzungen sind hochpersonalisiert, gerade auch dann, wenn ein Schlichter zu vermitteln sucht zwischen den von vorneherein überspannten Positionen. Die Mediation dagegen bewegt sich weg von den Personen, tastet sich langsam an die Probleme heran und arbeitet schrittweise mit den Konfliktparteien heraus, welche Interessen sich hinter welchen Positionen verstecken. Steht am Ende von vielen Tarifverhandlungen ein Kompromiss, mit denen die Tarifparteien eine Weile zähneknirschend leben können, verhilft die Mediation zu stabilen Lösungen, mit denen die Beteiligten zufrieden sind.

Bezugspunkte in der Mediation – ein Mittel zur zielgerichteten Navigation

Zeitschrift für Konfliktmanagement, 2006

möglich sein. Der dabei eventuell bestehenden Gefahr einer rechtswidrigen Ve reinbarung vermag eigentlich besser dadurch begegnet werden, dass der Abschluss eines Ve rgleichs unter Aufsicht eines Gerichts gestellt wird.Insoweit wird angeregt,dasswie in der Bundesrepublik Deutschlanddas Ve rwaltungsverfahrensgesetz oder das Ve rwaltungsprozessgesetz dahin gehend geändert werden,dass ein gerichtlicherV ergleich möglich wäre. 29 VIII. Fazit Japan hat-anders als die Bundesrepublik Deutschland-vor dem Hintergrund seiner geschichtlichen und kulturellen Entwick-lung eine langjährige Erfahrung mit dem Institut der Mediation.Auch heute werden viele Streitigkeiten nicht durch die"streitige gerichtliche Rechtsfindung",s ondern durch gerichtliche wie außergerichtliche Mediation gelöst. Diese Tatsache wird mittelbar unterstützt durch eine nur geringe Zahl von Richtern und Rechtsanwälten. 30 Trotz der aufgezeigten begrenzten Spielräume konsensualen Ve rwaltungshandelns ist eine Zunahme von ADR in der Ve rwaltung zu erwarten.Noch wird durch das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Ve rwaltungein Ve rgleich durch beiderseitiges Nachgeben insbesondere im Fall eines Ve rwaltungsakts nicht für annehmbar gehalten. Diese Praxis hemmt die konsensuale Konfliktlösung zwischen der Ve rwaltung und den Betroffenen durch die Mediation und kollidiert damit im Grunde mit der japanischen Mediations-und Koordinationskultur.D ie langjährige Erfah-rung in Deutschland mit konsensualemVe rwaltungshandeln fördert bei rechtsvergleichender Betrachtung die Entwicklung der japanischen Rechtswissenschaft.E benso vermag die gegenwärtig vorfindliche deutsche Streitkultur bei ihrer künftigen Entwicklung auch japanische Streitbeilegungsmodelle in den Blick nehmen.

Konfliktuelle Integration

Berliner Journal Fur Soziologie, 2004

Seit den 1980er Jahren gehören Konflikte mit einem ethnischen Hintergrund zur Alltagsrealität in Frankreich. In Deutschland fehlen dagegen weitgehend solche Konflikte. Ausgehend von Unterschieden im institutionellen Kontext der Integration von Zuwanderern in Deutschland und Frankreich untersucht der vorliegende Artikel die soziale Lage der türkischen Immigranten in Deutschland und der maghrebinischen Immigranten in Frankreich anhand von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) und des Europäischen Panels der Haushalte (ECHP). Dabei wird die Hypothese geprüft, ob das Fehlen von Konflikten in Deutschland zum Teil durch die bessere soziale Lage der türkischen Bevölkerung erklärt werden kann. Die Daten zeigen unter anderem, dass die Arbeitsmarktsituation und die ökonomische Lage der türkischen Bevölkerung in Deutschland im Vergleich zur Lage der maghrebinischen Bevölkerung in Frankreich weniger prekär sind. Sozialstrukturelle Unterschiede allein können allerdings die Entstehung von Konflikten nicht erklären. Abschließend wird deshalb untersucht, inwiefern das jeweilige Integrationsmodell die Entstehung von sozialen Konflikten fördert bzw. verhindert. Conflicts with an ethnic background have been taking place regularly in France since the 1980s. On the other hand, the German situation is characterized by the lack of this kind of social conflicts. Based on the fact that France and Germany provide different institutional contexts for the integration of immigrants, this paper compares the social situation of the Turkish population in Germany and the North African population in France. The assumption of a better socio-economic integration of Turks in Germany compared to that of the North Africans in France is tested with data from the German Socio-Economic Panel (SOEP) and from the European Household Panel (ECHP). The results show that the economic and employment situation of the Turks in Germany is not as precarious as that of the North Africans. Given that differences in the social structure cannot fully explain the emergence of conflicts, the paper also points out to what extent the national specific models of integration further or limit social conflict. Depuis les années 1980, la France est marquée par des conflits à caractère ethnique. Comment peut-on alors expliquer la quasi-absence de conflits semblables en Allemagne? Les contextes institutionnels allemand et français d’intégration des immigrés étant différents, cet article livre dans un premier temps une comparaison de la situation sociale de la population turque en Allemagne et maghrébine en France. Les données du Panel Socioéconomique Allemand (SOEP) et du Panel Européen des ménages (ECHP) sont utilisées pour tester l’hypothèse d’une meilleure intégration socioéconomique des Turcs en Allemagne. La situation sociale de ces derniers par rapport à celle des Maghrébins est caractérisée par une meilleure intégration sur le marché du travail. De plus, les immigrés turcs sont moins touchés par la pauvreté que les immigrés maghrébins. Les différences structurelles ne peuvent cependant pas expliquer à elles seules l’émergence de conflits sociaux à caractère ethnique. C’est la raison pour laquelle cet article tente dans un second temps de montrer dans quelle mesure le modèle d’intégration spécifique à chaque pays favorise ou limite l’émergence de tels conflits.