Die rechtliche Unterwerfung der Frauen im Serbien in 19. Jahrhundert (original) (raw)
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Diese Dissertation bietet eine Darstellung und Analyse der Handlungsfelder serbischer Frauen. Dabei werden die Frauenbildung, das Engagement von Frauen in sozialkaritativen und patriotischen Frauenvereinen, sowie ihre Teilnahme an den zwischen 1876 und 1918 geführten „Befreiungskriegen“ thematisiert. Das Problemfeld von Nation und Geschlecht ist für Serbien fast völlig unbearbeitet. Die vorliegende Untersuchung geht den folgenden Fragen nach: Wie partizipierten Serbinnen am Prozess der Nations- und Nationalstaatsbildung? Welche Weiblichkeits- und Männlichkeitsbilder wurden im Nationsbildungsprozess verwendet? Auf welche Art und Weise partizipierten sie an den Kriegen und unterstützten das Militär? Wie wirkte sich der „Große Krieg“ auf die Geschlechterordnung in Serbien bzw. Jugoslawien aus? Da die für Frauen zentralen politischen, kulturellen und ökonomischen Wandlungsprozesse im 19. und 20. Jahrhundert in der bürgerlichen Gesellschaft der Städte stattgefunden haben, konzentriert sich auch diese Darstellung auf den städtischen Raum und seine Bewohnerinnen. Das bäuerlich-ländliche Frauenleben wird nur kurz angerissen. Die Arbeit nimmt den weiblichen Gruppenbildungsprozess in den Blick, der innerhalb einer schmalen bürgerlichen Schicht stattfand. In den westeuropäischen Ländern entstanden die ersten Frauenvereinigungen am Ende des 18. bzw. zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Serbien, dessen Bevölkerung mehrheitlich lese- und schreibunkundig war und von einer ländlichen Subsistenzwirtschaft lebte, folgte mit einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Jahrzehnten. Um 1900 war in allen diesen Ländern ein dichtes Netz unterschiedlichster Frauenvereine anzutreffen. Anfang des 20. Jahrhunderts stieg auch in Serbien die Zahl der Frauenvereine, die sich in einem Dachverband zusammenschlossen. Dieser Bund trat den internationalen Frauenorganisationen bei. Zitierfähige URL : https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-203559
Die privatrechtliche Stellung der Frau im Deutschland des 19. Jahrhunderts
L'Homme, 2003
Jede Überblicksdarstellung über eine spezielle Rechtslage in Deutschland im 19. Jahrhundert muss neben der unterschiedlichen territorialen Ausdehnung Deutschlands vor allem die vier großen Rechtskreise berücksichtigen, die erst durch die Reichsgesetzgebung im Bereich des Familienrechts vor allem durch das "Reichspersonenstandsgesetz" (PStG von 1875), der "Ctvilprozessordnung" (CPO von 1877) und schließlich durch die Kodifikation des materiellen Rechts im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB, verabschiedet 1896, in Kraft getreten am 1.1.1900) vereinheitlicht wurde. Ausgehend von diesen Gesetzen des zweiten deutschen Reiches soll ein Blick zurück in das 19. Jahrhundert geworfen werden und im Folgenden die Rechtsstellung der Frau in den einzelnen Gebieten des deutschen Bundes dargestellt werden, obwohl das "Allgemeine Landrecht" (ALRJ und der Code Napoléon (Ce) noch vor dem Untergang des alten Reichs im Jahr 1803 in Kraft getreten waren. Ausdrücklich außer Betracht bleiben soll die rechtliche Situation der Frauen in Österreich, wie sie im "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" (ABGB von 1811) definiert wurde. Hierfür sei auf den Beitrag von Margret Friedrich in diesem Heft verwiesen. Von den genannten einzelnen Rechtskreisen ist das ALR von 1974 für die preußischen Staaten am besten monographisch erforscht, das im Hinblick auf die Stellung der Frau durchaus positiv gewürdigt wird. Es galt für 42,6% der Einwohner des damaligen Reichs. Auf 29,2% der Einwohner fand das sogenannte gemeine römische Recht Anwendung, das meist durch lokale und regionale Statuten überlagert wurde und somit in unterschiedlichen Ausprägungen in den ehemals reichsfreien Städten, Odenburg, Hessen und Württemberg galt. Neuere Forschungen beschäftigen sich vor allem mit der Rechtslage in Frankfurt am Main als exemplarisch für diesen Rechtskneis. 16,6% der Bevölkerung lebte in den linksrheinischen Gebieten direkt, in Baden mittelbar, unter französischem Recht, das heißt dem Cc von 1804 beziehungsweise dem weitgehend seinem französischen Vorbild folgendem "Badischen Landrecht".
Ein Blick auf die serbische Dichtung der Jahrhundertwende
Der Ausgangpunkt dieses Artikels bildet die spezifisch soziale und kulturell-ästhetische Position der serbischen Dichtung gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts und zu Beginn des neuen Jahrtausend. Einerseits wurden nationale und religiöse Themen oft in rhetorischer und archaischer Manier der traditionellen, postromantischen Poesie mit dem gebundenen Vers des neunzehnten Jahrhunderts behandelt. Dabei begannen in der Kritik immer mehr Termini wie „national“, „kollektiv“, „Heimat-“, „historisch“ und besonders „orthodox-byzantinisch“ zu dominieren, die in gewisser Weise auch automatisch axiologische Bestimmungen wurden. Anderseits gibt es in der serbischen Dichtung dieser Zeit poetische Projekte von Dichtern aus verschiedenen Generationen, die populistische Dichtung zu vermeiden suchen und den zeitgenössischen serbischen Dichterdiskurs fördern (zum Beispiel bei Miodrag Pavlović, Ivan V. Lalić, Ljubomir Simović, Borislav Radović, Alek Vukadinović, Milosav Tesić, Mirjana Stefanović, Novica Tadić, Jovan Zivlak, Duško Novaković, Radmila Lazić, Marija Knežević). Die Dichter artikulieren eine eigene poetische Handschrift in manchen der traditionellen Codes, während die Figur der lyrischen Stimme als aufgeweichtes „Ich“ erscheint. Auf diese Weise wird ein Palimpsest-Text entwickelt, der in vielfachem „nomadischem“ Subjekt begründet wird, oder zu seiner Wiederherstellung strebt. Das kann man besonders von der Generation behaupten, die sich in den neunziger Jahren affimierte und bemerkenswerte Erfolge nicht nur im Serbien sondern auch im Ausland verzeichnete (Dragan Jovanović Danilov, Radivoj Stanivuk, Vojislav Karanović, Marija Knežević, Ana Ristović, usw.).
Der Einschluss und Ausschluss von Frauen in bulgarischen Geschichtsbüchern der 1990er-Jahre
L' Homme, 2004
Der Einschluss und Ausschluss von Frauen in bulgarischen Geschichtsbüchern der 1990er-Jahre 1 Krassimira Daskalova Wenn noch heute alte Geschlechterstereotype und männliche Herrschaft 2 immer aufs Neue verfestigt werden, dann sind dafür in erster Linie Kirche, Staat und vor allem Schule verantwortlich zu machen. Schulbücher haben für die Ausgestaltung und Bekräftigung der jeweils herrschenden sozialen Ordnung, der Verhaltensweisen und Werte zweifellos große Bedeutung. Die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen geschieht zwar nicht einzig und allein durch Schulbücher, aber wie die schulische Erziehung generell, so tragen auch die Schulbücher mit ihrer impliziten Konformität ganz erheblich dazu bei, der nächsten Generation die geltenden sozialen Regeln, Rollen, Beziehungen, Handlungen und Einstellungen zu übermitteln. Schulbücher und insbesondere Geschichtsbücher dienen ideologisch stets den politisch Mächtigen. Da sie gleichzeitig Produkt und Teil des staatlichen Systems sind, ist ihr innovatives Potential in der Regel eher beschränkt. Vor 1989 gab es zwischen den Erziehungssystemen der südosteuropäischen Staaten durchaus ideologische und strukturelle Unterschiede. Nach dem Ende des Kommunismus wurden die Schulbücher der meisten ehemals sozialistischen Staaten umgeschrieben, um sie von den ideologischen Verzerrungen des alten Regimes zu befreien und den neuen politischen Gegebenheiten anzupassen. Die aktuellen Schulbücher in Serbien 3 sind hierfür eines der extremsten Beispiele. Der Prozess des Umschreibens war begleitet von Diskussionen und Neubewertungen der Schulsysteme, der Lehrpläne und 1 Vielen Dank an Karin Hausen für die Übersetzung des Textes ins Deutsche.
"Wir sind in Blut getränkt": Die Balkankriege (1912/13) im Denken und Handeln serbischer Frauen
Hundert Jahre Basler Friedenskongress (1912-2012). Die erhoffte "Verbrüderung der Völker", 2015
"Ja, mit dem Patriotismus der serbischen Dame hat die Welt noch zu rechnen! Weit davon entfernt, dem Gatten, dem Vater, dem Bruder, dem Freund vom schweren Waffengange zum Schutze der Nation abzuraten oder mit leidenschaftlichem Tränenstrome den Abschied zu erschweren, erleich-tern sie ihm stets das Scheiden, denn-weit über dem eigenen Herzen steht die nationale Pflicht!" 1 Voller Begeisterung über Patriotismus und Engagement der serbischen Damen ver-fasste die schweizerische Publizistin Catherine Sturzenegger (1854-1929), die sich während der Balkankriege als Vertreterin des Schweizerischen Roten Kreuzes in Ser-bien aufhielt, diese Zeilen. 2 Und dabei fragte sie sich: "Und warum denn liebt die serbische Dame ihr Vaterland so über al-les? Serbien ist für sie das Höchste! Der Inbegriff alles Wünschenswerten! Ist Serbien in Gefahr, dann gibt es im ganzen Reiche nur eine Stimme, nur ein Gefühl, nur einen Gedanken: Serbien kann und darf nicht verloren gehen-Serbien muss Serbien bleiben! Lieber tot als Serbien lassen!" 3
Vergewaltigung von Frauen im Bosnienkrieg 1992-1995
2020
Es gibt kaum Kriege, die nicht von Vergewaltigungen begleitet werden. Frauen sind dabei in den meisten Fällen die Hauptopfer. In der Forschung wurde bis vor kurzem argumentiert, dass Vergewaltigung eine natürliche Nebenerscheinung von Kriegen sei, bei der Männer aufgrund sexueller Begierden handeln. Neuere Forschungen zeigen jedoch, dass dies oftmals nicht der Fall ist und die Absichten der Täter näher betrachtet werden müssen. Das grundlegende Ziel dieser Diplomarbeit war es herauszufinden, warum Männer Frauen vergewaltigen. Dazu wurden aktuelle wissenschaftliche Theorien und Thesen aus unterschiedlichen Bereichen, wie Ethnologie oder Genderforschung, die sich mit Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gegen Frauen beschäftigen, herangezogen und miteinander verglichen. Anschließend wurde der Bosnienkrieg (1992-1995) als Beispiel genommen, um jene Theorien und Thesen zu überprüfen. Dies wurde anhand einer kritischen Analyse von ZeitzeugInnenberichten, UN-Berichten und Sekundärliteratu...
9 Freiheit, Paternalismus und die Unterwerfung der Frauen
Klassiker Auslegen: John Stuart Mill: Über die Freiheit, 2015
John Stuart Mills leidenschaftliche Verteidigung persönlicher Freiheit in Über die Freiheit schien seit jeher und trotz seiner anderslautenden Beteuerungen in einem klaren Widerspruch, zumindest aber in einer gewissen Spannung, zu seiner Neufassung der ihm schon als Kind aufgezwungenen utilitaristischen Lehre in Utilitarismus zu stehen. Dies wird gerade in solchen Fällen deutlich, in denen Menschen im Begriff sind, sich selbst einen Schaden zuzufügen. Da nur zur Abwehr von Fremdschädigung gesellschaftlicher Zwang ausgeübt werden darf, so Mills Schadensprinzip in Über die Freiheit, ist selbstschädigendes Verhalten ausdrücklich gestattet. Selbstschädigungen werden damit natürlich weder be fürwortet noch als moralisch neutral dargestellt, als unzulässig befunden wird dennoch nur, tatsächliche oder-in der Praxis aufgrund differierender Vorstellungen darüber, was die Komponenten eines guten Lebens sind, ungleich wichtiger-vermeintliche Selbstschädigungen durch Zwang zu unterbinden. Aber bereits dieser liberale Anti-Paternalismus erscheint für sehr viele Fälle problematisch. Schließlich möchte Mill in Utilitarismus das Wohlergehen der Menschen befördert sehen, und dieses Anliegen, so sagt er, sei auch die wesentliche Grundlage des Schadensprinzips. Zwar kann man der Meinung sein, dass es tatsächlich häufig oder sogar meistens wohlergehensförderlich ist, den Menschen viele persönliche Freiheiten zuzugestehen, statt sie zwangszubeglücken-Utilitarismus und Liberalismus sind also nicht klarerweise widersprüchlichaber ein konsequenter Utilitarist kann doch Selbstschädigungen nicht zulassen wollen, insofern sie denn effizient, also wohlergehensbefördernd nach Berücksichtigung aller Vor-und Nachteile, verhindert werden können. In einigen Ausnahmefällen erscheint dies möglich. Mill scheint diese Spannung auch bemerkt zu haben, ohne sie jedoch theoretisch sauber auflösen zu können.1 So schränkt er in seinem ‚Sklavenbeispiel' im fünften Kapitel von Über die Freiheit seinen Liberalismus durch ein explizites Verbot der Selbstversklavung ein, das, um die Lage noch verzwickter zu machen,