Internationales und Europäisches Steuerrecht (original) (raw)

Die standig steigende Internationalisierung und Globalisierung bedingt, dass auch Klein- und Mittelbetriebe verstarkt auf dem internationalen Markt tatig sind. Wie alle wirtschaftlichen Aktivitaten entfalten auch die grenzuberschreitenden wirtschaftlichen Tatigkeiten eine steuerrechtliche Relevanz. Dabei liegt es auf der Hand, dass der Besteuerungsanspruch von zwei oder auch mehreren Staaten gestellt werden kann. Zur steuerrechtlichen Regelung dieser Situationen, welche sich im internationalen Wirtschaftsleben tagtaglich und ganz selbstverstandlich ergeben, bedarf es verschiedener Normen, welche in diesem Kapitel aufgezeigt werden sollen.

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Digitalisierung und Internationales Steuerrecht

2018

Grenzuberschreitende, internetbasierte Dienstleistungen werfen zahlreiche steuerrechtliche Probleme auf. Die Grundfrage lautet, wie im digitalen Zeitalter das Besteuerungssubstrat zwischen den beteiligten Staaten idealerweise aufzuteilen ist. Die Umsatzsteuer ist strukturell geeignet, die fortschreitende Digitalisierung rechtlich in den Griff zu bekommen. Bislang fehlen jedoch technische Losungsansatze, um den Ansassigkeitsort von Dienstleistungsempfangern zweifelsfrei feststellen zu konnen. Fur die Ertragsteuer sind betriebsstattengebundene und betriebsstattenlose Losungskonzepte zu analysieren. Die betriebsstattengebundenen Optionen knupfen an einen digitalen Nexus an, z.B. Webseitenklicks. Zu den betriebsstattenlosen Entwurfen zahlt u.a. eine Quellensteuer auf digitale Transaktionen. Durchsetzen durfte sich die formelhafte Gewinnaufteilung. Ihr gelingt durch eine starre Aufteilung der Gewinne eine realitatsnahe Abbildung der grenzuberschreitenden Wertschopfungsketten.

Internationales Strafrecht

Springer-Lehrbuch, 2011

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Europas falscher Steuerwettbewerb

2007

teten Vorwurf, daSis die Unternehmens. mitbestimmung eine bloße Verlängerung der betrieb(srät)lichen Mitbestimmung sei. Beide ~;ysteme sind faktisch zwar eng gekopp,elt, sollten aber den Belegschaften weiterhin die Möglichkeit zur differen2:ierten Stimmabgabe für unterschiedliclle Funktionen lassen.

WHI Paper 06/2013 Europarechtliche Determinanten nationalen Steuerrechts

Das Steuerrecht gilt als besonders souveränitätssensibles Rechtsgebiet. 1 Daher nimmt es auch nicht Wunder, dass sich die aktuelle politische wie wissenschaftliche Debatte um einen stärkeren europäischen Einfluss auf die mitgliedstaatlichen Haushalte mit dem Ziel der nachhaltigen Bewältigung der Staatsschuldenkrise hauptsächlich auf die Ausgabenseite konzentriert. 2 Dieser Beitrag wendet sich der vom aktuellen europäischen Reformeifer eher nur am Rande betroffenen Einnahmenseite zu, indem er in groben Zügen die Überformungen des nationalen Steuerrechts durch das Recht der Europäischen Union nachzeichnet. Lediglich im Bereich der direkten Steuern sollen einzelne Aspekte vertieft werden, bietet sich hier doch ein lebendiger Einblick in den Maschinenraum gerichtlich betriebener europäischer Integration und deren Nöte. Ausgangspunkt der Betrachtungen bildet die Frage nach der Steuergewalt im Mehrebenen-System der Europäischen Union (A.). Sodann sind die unterschiedlichen Ansätze europäischer Integration im Bereich der indirekten Steuern einerseits (B.) und der direkten Steuern andererseits (C.) in den Blick zu nehmen. Dabei wird das gesamte Spektrum der europarechtlichen Relevanz für das nationale Steuerrecht deutlich: Während bei den indirekten Steuern zum Teil umfangreiche sekundärrechtliche Harmonierungsmaßnahmen stattfanden, gehört der Bereich der direkten Steuern zu den wenigen Rechtsgebieten der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, die trotz ihrer zentralen Bedeutung für den Binnenmarkt von derartigen EU-Maßnahmen bislang weitestgehend unberührt geblieben sind. Allerdings kommt im letztgenannten Bereich den primärrechtlich verankerten Grundfreiheiten eine kaum zu unterschätzende Rolle im Aufbrechen mitgliedstaatlichen Steuerprotektionismus zu. In der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zeichnet sich ein bewegtes Bild des Hinund Herwogens zwischen europäischer Integration und mitgliedstaatlicher Souveränitätsschonung. A. Steuergewalt Die Steuergewalt als Teil der Finanzhoheit eines Staates ist Kernbestandteil staatlicher Souveränität. 3 Dies unterstich auch das Bundesverfassungsgericht, als es in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon die "fiskalischen Grundentscheidungen über Einnahmen" neben etwa der Staatsbürgerschaft oder dem * Bei dem hier vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine verschriftlichte Fassung eines Vortrages, den

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