Stadtrecht und Rechtsraum (original) (raw)

Die Rechte gegen die Stadt

System Punkte, 2012

“Reclaim our cities” – “Selbstorganisaton” – “Werdet in der Nachbarschaft aktiv” – Betrachtet diese Slogans einen Moment. Kommen sie euch bekannt vor? Das sollten sie tatsächlich, denn sie spielgeln einen Theoriezweig (e.g. Amin and Thrift 2005; Butler 2012; Chatterton 2010; Dikeç 2001; Harvey 2003; Leontidou 2006; 2010; Marcuse 2009; Mayer 2009; Simone 2005) wieder, der zurückgeht auf Henri Lefebvres (1996) Idee des "Rechts auf Stadt" (im folgenden als ‘RaS’ abgekürzt). Trotz dieser gemeinsamen Wurzel sind die Interpretationen des Lefebvreschen Rechts äußerst vielfältig gewesen; vielleicht hat sein oftmals abstrakter Schreibstil unbeabsichtigt dazu beigetragen, dass sich die Theorie auch außerhalb seiner eigenen politischen Zugehörigkeit und Gedankenwelt verbreitet hat: Vor zehn Jahren protestierte Mark Purcell (2002), dass die ursprüngliche Vorstellung des 'RaS' radikaler war, als die damalige Literatur scheinen ließ. Aber heute könnte eine reformistische Interpretation Lefebvres die geringste Sorge sein, mit der wir an der süd-östlichen Küste des Mittelmeers, das heißt im griechischen Territorium konfrontiert sind.

Recht auf Urbanität

(Aus dem Vorwort der Herausgeber) Was macht das Städtische aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Stichwort von Anne Huffschmid. Im Unterschied zur Stadt als lokalisierbaren Ort versteht sie Urbanität als analytische Kategorie. Diese erlaubt es, die soziale Dynamik und Konflikthaftigkeit städtischen Alltags- und Zusammenlebens zu erfassen. Zugleich hebt Huffschmid hervor, die Perspektive auf und aus der Erfahrung lateinamerikanische(r) Urbanität und ihre(r) Theorieproduktion könne die europäische Stadtforschung und die häufig unhinterfragte Annahme der (bürgerlichen) Stadt als öffentlich und frei zugängliche Arena als eurozentrischen normativen Diskurs entlarven. Damit regt sie dazu an, die historische Verflochtenheit von Stadtentwicklung und die koloniale Bedingtheit der Metropolen im Globalen Süden wie Norden in der Analyse städtischer Konflikte zu berücksichtigen.

Rechte ohne Raum

2016

Die folgenden Ausfuhrungen stellen die ungelosten Widerspruche zwischen Nation und Staat, Gesellschaft und Politik, kultureller Vielfalt und Herrschaft der Gesetze zur Diskussion. Auch wenn wir in Zeiten nach den heftigen Ausbruchen des Nationalismus und nationaler Imperialismen leben, so befinden wir uns doch immer noch in einer Zeit, in der Minderheiten in Mehrheitsgesellschaften diesen Widerspruchen ausgesetzt sind. Zudem hat das Wiederaufleben nationalistischer Bewegungen und die Wahl von nationalistischen Regierungen in Europa wahrend der vergangenen funf Jahre gezeigt, wie stark nationalstaatliches Denken und wie instabil die Errungenschaften foderalistischer Institutionen und foderalistisches Denken sind.

Lichtraum - Kunstraum - Stadtraum

Artefactum, 1993

Using examples from the twenties to the sixties, the positioning of light installations in an urban space is shown, which is characterized on the one hand as part of a sea of lights constituting the night illumination and on the other hand by an architecture that not only bears logos, but is logo architecture. From the sixties to the eighties, kinetic light sculpture is developed into light architecture, which is used both as logo architecture and as a free design tool. In: Artefactum, No.50/December 1993, p.29-35. URL: http://dreher.netzliteratur.net/4\_Lichtraum.pdf

Recht auf die digitale Stadt

Zeitschrift für Praktische Philosophie

Zusammenfassung: Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Stadt als Lebensraum wird in der Humangeographie seit 50 Jahren diskutiert, wie sich dieser Raum gerecht gestalten und nutzen lässt. Einen klassischen Beitrag zu dieser Diskussion liefern Henri Lefebvres Überlegungen zum „Recht auf Stadt“ (2016 [1968]). Anlass für unsere aktuelle Beschäftigung mit der Frage ist die zunehmende Digitalisierung städtischer Infrastrukturen und des städtischen Alltagslebens: Dazu gehören erstens die Smart-City-Strategien mit ihren digital gesteuerten Verkehrsleit- und Energieversorgungssystemen etc.; zweitens der sogenannte Plattformurbanismus, der Dienstleistungsaktivitäten plattformbasiert organisiert (z. B. uber, airbnb oder lieferando). In diesem interdisziplinär angelegten Beitrag fragen wir, welche Herausforderungen die in den letzten Jahren zunehmende Durchdringung der Stadt mit digitalen Infrastrukturen und plattformbasierten Ökonomien im Hinblick auf das Recht auf Stadt stellt. Wi...