Rechtswahlklauseln in Unternehmenskauf-verträgen nach Einführung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (original) (raw)

Der Verbrauchergerichtsstand bei Kapitalanlagegeschäften

Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, 2018

Zusammenfassung Die Verwaltung privaten Vermögens gilt nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur als Verbrauchergeschäft. Gilt dies in jedem Fall? Auch bei hochkomplexen und risikoreichen Anlagen? Der Beitrag untersucht diese Frage mit Blick auf die neuere Entwicklung zu einem auch die Empfängersicht berücksichtigenden Verbraucherbegriff und entwickelt am Maßstab des Art. 17 Brüssel Ia-VO eine differenzierende Auffassung für den Verbrauchergerichtsstand. Insbesondere häufige und komplexe Anlagegeschäfte, soweit sie aus Empfängersicht eine Professionalisierung erfordern, sind demnach nicht als Verbrauchergeschäfte zu qualifizieren.

Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts – Ihr Aufbau und Verhältnis zueinander – Teil 2

Jura, juristische Ausbildung, 2015

Jede juristische Klausur verlangt von Studenten, die Voraussetzungen einer Norm zu prüfen. Im Zivilrecht steht die Anspruchsprüfung im Mittelpunkt. Dabei gibt es gerade im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht einige Anspruchsgrundlagen, die sehr häufig Gegenstand von Klausuren sind. Das führt bei vielen Studenten dazu, dass sie sich aus Lehrbüchern oder Skripten Aufbauschemata herausschreiben und diese für die Klausur auswendig lernen. Dabei ist Letzteres völlig unnötig und birgt auch ein hohes Fehlerpotential. Zum einen werden einzelne Voraussetzungen oft verwechselt, zum anderen gibt es nicht »den Aufbau«, so dass verschiedene Lehrbücher und Falllösungen den gleichen Fall unterschiedlich darstellen. Wer hingegen einmal verstanden hat, warum eine bestimmte Anspruchsgrundlage auf eine bestimmte Art und Weise aufgebaut wird, kann sich diesen Aufbau in kurzer Zeit in jeder Fallbearbeitung herleiten. Wichtig dafür sind die Lektüre des Gesetzes und ein Grundverständnis der »klassischen« Gewährleistungsrechte sowie deren Verhältnis zueinander. Der vorliegende Beitrag möchte an einem einfachen Fall zeigen, wie sich »Aufbauschemata« für die »klassischen« Anspruchsgrundlagen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts entwickeln lassen und damit Studenten schon in den Anfangssemestern ermutigen und auffordern, das Gesetz aufmerksam zu lesen und als Lernhilfe zu benutzen. Gleichzeitig soll das Verständnis des kaufrechtlichen Gewährleistungssystems geschult werden 1. Das Auswendiglernen ein-zelner Aufbaumöglichkeiten ist dann nicht mehr nötig und die so gewonnen freien Lernkapazitäten können anderweitig genutzt werden.

Kriterien für die Wahl der Rechtsform öffentlicher Unternehmen

recht, Zeitschrift für juristische Weiterbildung und Praxis, 2020

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Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts – Ihr Aufbau und Verhältnis zueinander – Teil 1

Jura, juristische Ausbildung, 2015

Jede juristische Klausur verlangt von Studenten, die Voraussetzungen einer Norm zu prüfen. Im Zivilrecht steht die Anspruchsprüfung im Mittelpunkt. Dabei gibt es gerade im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht einige Anspruchsgrundlagen, die sehr häufig Gegenstand von Klausuren sind. Das führt bei vielen Studenten dazu, dass sie sich aus Lehrbüchern oder Skripten Aufbauschemata herausschreiben und diese für die Klausur auswendig lernen. Dabei ist Letzteres völlig unnötig und birgt auch ein hohes Fehlerpotential. Zum einen werden einzelne Voraussetzungen oft verwechselt, zum anderen gibt es nicht »den Aufbau«, so dass verschiedene Lehrbücher und Falllösungen den gleichen Fall unterschiedlich darstellen. Wer hingegen einmal verstanden hat, warum eine bestimmte Anspruchsgrundlage auf eine bestimmte Art und Weise aufgebaut wird, kann sich diesen Aufbau in kurzer Zeit in jeder Fallbearbeitung herleiten. Wichtig dafür sind die Lektüre des Gesetzes und ein Grundverständnis der »klassischen« Gewährleistungsrechte sowie deren Verhältnis zueinander. Der vorliegende Beitrag möchte an einem einfachen Fall zeigen, wie sich »Aufbauschemata« für die »klassischen« Anspruchsgrundlagen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts entwickeln lassen und damit Studenten schon in den Anfangssemestern ermutigen und auffordern, das Gesetz aufmerksam zu lesen und als Lernhilfe zu benutzen. Gleichzeitig soll das Verständnis des kaufrechtlichen Gewährleistungssystems geschult werden 1. Das Auswendiglernen ein-zelner Aufbaumöglichkeiten ist dann nicht mehr nötig und die so gewonnen freien Lernkapazitäten können anderweitig genutzt werden.

Die Firma als tradeable Asset - Die derivative Firmennutzung zwischen Vollrechtsübertragung und schuldrechtlicher Namenslizenzierung

DB Der Betrieb, 2008

Die Firma eines Unternehmensträgers dient nicht nur der Unternehmenspublizität, sondern ihr kommt auch unbestreitbar eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. In ihr materialisiert sich nämlich (teilweise) der Goodwill eines Unternehmens. Die Praxis hat dabei ganz unterschiedliche Methoden entwickelt, eine derivative Firmennutzung durch Dritte zu ermöglichen. Die Diskussion wird dabei traditionellerweise davon beherrscht, dass die Firma eine sog. Doppelnatur aufweisen soll. Danach soll die Firma neben einer vermögensrechtlichen Komponente auch persönlichkeitsrechtliche Elemente in sich vereinen. Der vorliegende Beitrag will der Frage nachgehen, ob die tradierte Auffassung von der sog. Doppelnatur der Firma nicht zugunsten einer rein immaterialgüterrechtlichen Klassifizierung der Firma insgesamt aufzugeben ist. Dabei gilt es, die Systematik der §§ 22-24 HGB zu hinterfragen und diese in Beziehung zu den verschiedenen Gestaltungsoptionen einer Firmennutzung durch Dritte zu setzen. Ein Schwerpunkt wird dabei auf dem Problemkomplex der Namenslizenzierung im Fall der Bildung oder des Erwerbs einer Personenfirma liegen.

Zur Reichweite familiengerichtlicher Genehmigungstatbestände im Unternehmensrecht, FamRZ 2016, 277

2016

Familienrechtliche Genehmigungstatbestände stellen oft eine nur · schwer kalkulierbare Unwägbarkeit in der Planung und Durchfahrung komplexer untemehmens- und gesellscheftsrechtlicher Transaktionen dar. Vor dem Hintergrund der Offenlegung der historisch bedingt rudimentä­ren Norm des§ 1822 BGB, der Vielzahl der denkbaren Fallkonstella­tionen und unter kritischer Würdigung der Rechtsprechungspraxis sowie der in der Literatur vertretenen Standpunkte plädiert der Beitragfar eine restriktive. Anwendung familienrechtlicher Genehmigungstatbestände im Unternehmensrecht auf solche Fälle, in denen auch der Minderjährigen- schutz effektiv befördert werden kann.