Urheberrecht und Open Access die Perspektive der Schwellenländer (original) (raw)

Open Access und die Novellierung des deutschen Urheberrechts

Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, 2007

Wissenstransfer erweist sich für Hochschulen und Universitäten als Schlüsselfaktor und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Informationsversorgung. Die traditionelle (papiergebundene) Publikationspraxis kann die digitale Wissensversorgung erheblich beeinträchtigen, weil sie auf einer Wertschöpfungskette beruht, der Produktionsverfahren für gedruckte Publikationen zugrunde liegen. Dies hat eine Rollenverteilung in der Wertschöpfungskette zur Folge, durch die Autoren ihre Verbreitungs-und Verwertungsrechte (als Bestandteile ihres Urheberrechts) an Verlage abtreten, die den Herstellungs-und Verbreitungsprozess für Monographien und Zeitschriften übernehmen und damit das wirtschaftliche Risiko für den Verkauf dieser Produkte tragen. Mit dieser Rollenverteilung verbinden sich vor allem dann gute Voraussetzungen für Gewinn-und Umsatzmaximierung durch Preissteigerungen, wenn das Produktportfolio einen marktbeherrschenden Monopolcharakter hat. Insbesondere bei Zeitschriften der naturwissenschaftlichen, technologieorientierten und medizinischen Fachgebiete hat sich diese Entwicklung seit langem eingestellt. Die Folge ist ein -aufgrund hoher Abonnementkosten -eingeschränkter Zugang sowie ein fast ausschließlich kommerziell getriebenes Distributions-und Marktverhalten.

Die Zukunft wissenschaftlichen Publizierens - Open Access und Wissenschaftsschranke: Anmerkungen zu den Kontroversen über die Weiterentwicklung des Urheberrechts

2017

Die Zukunft des wissenschaftlichen Publizierens und dafür notwendige Veränderungen des Urheberrechts spalten die Wissenschaftsgemeinschaft. Wissenschaftsorganisationen, KMK und Wissenschaftsförderorganisationen unter dem Dach der sog. Allianz haben auf der Ebene des geltenden Rechts Konzepte zur Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen ("Open-Access") entwickelt und kämpfen nach der Ein-führung des obligatorischen Zweitveröffentlichungsrecht um die sog. Wissenschaftsschranke, d.h. die Ablösung der derzeitigen Regelungen des § § 52a UrhG (Intranet-Plattform für Forschung und Lehre), 52b UrhG (Digitale Arbeitsplätze) und 53a UrhG (Elektronische Dokumentenlieferung) durch eine Generalklausel, die gegen angemessene Entschädigung der Urheber die digitale Nutzung wissenschaftlicher Publikationen auf rechtssicherer Grundlage fördern soll.1 Die Einführung einer Wissenschaftsschranke ist als Ziel auch im Koaliti

Das deutsche Urheberrecht und die digitale Herausforderung

Informatik-Spektrum

Von einem zukünftigen Urheberrecht wird es abhängen, unter welchen Bedingungen Informationen produziert, zugänglich gemacht und letztlich konsumiert werden. Digitale Informationstechnologien und wachsende Kritik am stark proprietärem Charakter urheberechtlicher Ausschließlichkeitsrechte haben jedoch zu einer "Krise des Urheberrechts" geführt. Auf nationaler wie internationaler Ebene finden wir uns heute auf der Suche nach einem Urheberrecht, das den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft gerecht wird. Die Geschichte des Urheberrechts kann verstanden werden als eine fortlaufende Reaktion auf technische Neuerungen und auf ihnen basierenden sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen. Das Urheberrecht, wie wir es heute kennen, wurde ursprünglich entwickelt als Reaktion auf die revolutionäre Erfindung von Gutenbergs Druckerpresse. Im Laufe der Zeit führten technologische Entwicklungen immer wieder zu wesentlichen Veränderungen in der Art, wie Werke produziert und gespeichert wurden (Fotografie, Schallplatten, Magnettonbänder, Kopiermaschinen und zuletzt digitale Speichermedien). Auch die Art der Verbreitung erfuhr immer wieder weit reichende Veränderungen (etwa durch Radio, Fernseher und letztlich durch das Internet).

Open Access. Aktuelle internationale und nationale Entwicklungen

2013

Das wissenschaftliche Publikationswesen befindet sich im Wandel. So nimmt vor allem der Umstieg auf den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen (Open Access) immer konkretere Formen an. Das hat den FWF (Der Wissenschaftsfonds) dazu veranlasst, seit 2012 jährlich die internationalen und nationalen Entwicklungen in Österreich zu reflektieren. 2 I. Definition und Gründe 3 Open Access (OA) bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlichen Resultaten (Publikationen und Forschungsdaten) im Internet. Der Zugang zu wissenschaftlichen Resultaten wurde bisher vor allem durch öffentliche und Forschungsbibliotheken sichergestellt. Das hat sich aber in den letzten zwei Jahrzehnten durch zwei Entwicklungen verändert. 1. Das Internet hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass wissenschaftliche Resultate jederzeit und von jedem Ort zugänglich gemacht werden können. 5 1 Der Autor ist FWF-Mitarbeiter und wird dazu neigen, OA vor allem aus der Sicht der Forschungsförderung und der Politik des FWF darzustellen.

Der freie Zugang zu Bildern ist Menschenbildung!: Ein Gespräch zur Zukunft des Urheberrechts

2016

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat die Aufgabe den freien Zugang zum deutschen kulturellen Erbe im Internet zu ermoglichen und vernetzt dafur die Angebote ihrer Partner, die deutschen Kultur- und Wissenseinrichtungen. Ein wichtiges Arbeitsfeld ist hierbei die Auseinandersetzung mit geltendem Urheberrecht und die Frage, wie Kultur- und Wissenseinrichtungen ihre Werke online zeigen konnen, ohne dass die Interessen der Urheber und Rechteinhaber beschadigt werden. Im September letzten Jahres stellte die Europeana, die europaische Kulturplattform, in die das gesamte digitale Kulturerbe aus Europa und fur Deutschland aus der Deutschen Digitalen Bibliothek einfliesen, ein Positionspapier vor, in dem sie eine Aktualisierung des europaischen Urheberrechts fordert. Das Positionspapier betont: „Allowing cultural heritage institutions to make [their] material available on their own websites under a tailored exception will not cause harm to creators, publishers or other rights holders. Instead...

Open Access – Verpflichtung oder Geschäftsmodell für Kultureinrichtungen?!

Handbuch Kulturportale, 2015

Open Access (= engl. offener Zugang) steht als Glaubenssatz quasi vor der Klammer und wird vom europäischen Gesetzgeber als scheinbar alternativloses Diktum vorgegeben. Nicht mehr nur die öffentliche Verwaltung, sondern auch bestimmte kulturelle öffentliche Einrichtungen (Bibliotheken, Museen und Archive) sind nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers seit dem 26. Juni 2013 gehalten, die Weiterverwendung ihrer Dokumente und Informationen unter bestimmten Voraussetzungen zu gestatten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, welchen Spielraum die Umsetzung der europäischen Vorgaben durch den nationalen Gesetzgebers den Kultureinrichtungen lässt, bestehende Geschäftsmodelle fortzusetzen. Möglicherweise sind diese dem Open Access-Gedanken verpflichtend anzupassen oder brechen gar völlig weg. Der Frage, wo gesetzliche Vorgaben zu Open Access verpflichten, wo alte Geschäftsmodelle wegbrechen, wo Spielraum besteht und wo Open Access möglicherweise ein sinnvolles Geschäftsmodell ist, soll im Folgenden für die unterschiedlichen Kultur-und Wissenschaftseinrichtungen nachgegangen werden. Im Ergebnis ist dies, wie Thomas Dreier in einer Keynote zutreffend festgestellt hat, eine Frage nach Verteilungsgerechtigkeit: