Die fiktive Zustellung von Strafbefehlen (original) (raw)

Verfehlungen und Strafen

Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken

This article compares the accounts of Pope Innocent IV’s death in Salimbene de Adam’s „Cronica“ and Matthew Paris’ „Chronica Majora“, focusing on the narrative strategies employed to ascribe a good or a bad death to the deceased through the depiction of his final hours. Each chronicler attributed different misdeeds to the pope, for which he was punished by his death. The results of this comparison suggest conclusions about the chroniclers and their works, the contemporary assessment of Pope Innocent IV, and descriptions of papal deaths in historiography.

Zum Selbstverständnis der Strafverteidigung

Vortrag am Forum Strafverteidigung im Mai 2012 - Unsere Aufgabe liegt nicht nur in der Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Unsere Aufgabe ist es, heute mehr denn je, den Beschuldigten als gesellschaftsfähigen Menschen zu verkaufen , seine mit Füssen getretene Ehre, seine Menschenwürde, in den Augen des Gerichts und der Gesellschaft wiederherzustellen. Wir sind sein Marketing-Manager, sein Coach ! Und heute mehr denn vor 30 Jahren, weil wir ihn auch vor der Säuberungsaktion, vor seiner definitiven Ausgrenzung zu bewahren haben.

Über die Sinnhaftigkeit von Strafen

Strafen sind ein in unserer Gesellschaft oft missverstandenes, oder auch in vielen Fällen falsch verwendetes Instrument, mit dessen Einsatz versucht wird zur Erhaltung einer gewissen , meist gesellschaftlichen, Ordnung und Sicherheit beizutragen. Das Thema ist sehr breit, da es nicht nur Strafen die vom Staat über Personen verhängt werden gibt. Es gibt wohl niemanden der von sich behaupten kann, nicht schon in seiner Kindheit, für das eine oder andere Fehlverhalten, bestraft worden zu sein. Diese Form der elterlichen Bestrafung verfolgt oft einen präventiven Zweck, nämlich dem dass das Fehlverhalten nicht wiederholt wird. Bedenken muss man hierbei dennoch, dass Strafe niemals eine Wohltat ist, ganz egal wie gut sie auch gemeint ist.

Der Anstiftungsversuch im Deutschen Strafrecht

Der Artikel untersucht die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des strafbaren Anstiftungsversuchs im deutschen Strafrecht (§ 30 I StGB). Dabei wird unter besonderer Rücksicht auf unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen die Frage behandelt, wie das Institut mit den allgemeinen Versuchs- und Anstiftungsregeln (§ 22, 26 StGB) zu vereinbaren ist.

Strafen tun die anderen …

Sozial Extra, 2018

Einbindung von Schulsozialarbeiter_innen in schulische Sanktionspraktiken Schulsozialarbeit-so der konzeptionelle Tenor-hat nicht die Aufgabe, Verstöße von Schüler_innen gegen schulische Regeln zu sanktionieren. Im Gegenteil: Beteiligen sich Schulsozialarbeiter_innen an sanktionierenden Praktiken, wird darin in der Regel eine Gefährdung der Beziehungsgrundlage zu Schülerinnen und Schülern gesehen. "Um wirksam zu sein, darf Beratung durch Schulsozialarbeitskräfte […] unter keinen Umständen als verlängerter Arm schulischer Sanktionen wahrgenommen oder gar eingesetzt und als Instrument der Kontrolle missbraucht werden" (Stüwe et al. 2015, S. 276).