Ausländische Wirkungen in der ungarischen Verwaltungswissenschaft (original) (raw)
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Hybridregime unter externer Kontrolle. Zum Charakter der ungarischen Politik
Osteuropa, 2018
Ungarns politisches System ist weder eine Demokratie noch eine Diktatur. Es handelt sich um ein spezifisches Hybridregime. Die Regierung unter Viktor Orbán hat seit 2010 die Gewaltenteilung, wie sie den liberalen Verfassungsstaat kennzeichnet, weitgehend außer Kraft gesetzt. Allerdings werden die Grundrechte der Bürger in Ungarn bis heute weitgehend gewahrt. Das liegt an Ungarns Einbindung in die Europäische Union und der Mitgliedschaft im Europarat. Die Rolle der EU ist jedoch ambivalent. Ihre Rechtsordnung wirkt dem Aufbau eines autoritären Systems entgegen. Gleichzeitig stabilisieren die Gelder aus den EU-Fonds das Regime in Budapest. Da die EU als Verbund demokratischer Staaten gilt, nutzt Orbán zudem die Mitgliedschaft Ungarns, um sein Regime zu legitimieren.
Die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ungarn und die internationalen Modelle
2014
The paper is concerned with the circumstances of the establishment of the legal protection in the Hungarian public administration in the 19th century. As part of that, it concentrates on what foreign impacts, contemporary Western models had influence on the Hungarian legislation. The author analyses the clear-defined characteristics of the English, French and German systems and their impact on Hungary. The ground thesis of the essay is that the Hungarian jurisdiction of public administration with limited competence did not adapt to neither of the models. The Hungarian contemporary political elite namely did not wish for the substantive abridgement of the executive power by the court.
The present study focuses primarily on the interpretation of the idea of social administration by Magyary Zoltan among his many crucial contributions to laying the gomatical and practical grounds for Hungarian social administration. Already in his lectures and studies in the 1930 s he had defined and later redefined, refined and enhanced the term of social administration. His analyses, dogmatical founding and definitions were reinforced by a complex perspective on a wide range of social sciences. As the founder of a modem synthesis of the science of administration in Hun-gay, he has also played an important role in reforming social administration that had become more and more important in public policy. He has enhanced the theory of administration with practical experiences of social administration and with the results of novel research on the subject.
Grundzüge des Verwaltungsrecht in gemeineuropäischer Perspektive : Ungarn
2014
Einführung: Das Verwaltungsrecht in der ungarischen Rechtsordnung (1) Die Entwicklung des ungarischen Verwaltungsrechts in den letzten zwanzig Jahren kann wohl nur dann verstanden werden, wenn auch die Tatsache in Betracht gezogen wird, dass Zahlreiche Institutionen dieses Rechtszweigs ihre heutige Form nicht nach einer längeren, organischen Entwicklung, sondern durch den in der politischen und rechtlichen Ordnung von 1989-1990, und als Teil dessen auch in der Verwaltung vollzogenen grundlegenden Änderungen erlangten. Die Annäherung an die Erfordernisse der demokratischen Rechtstaatlichkeit, der Marktwirtschaft, und später der Beitritt zur Europäischen Union stellte die ungarische Verwaltung unter enormen Anpassungs-und Umwandlungszwang. 1 (2) In der ungarischen Rechtsordnung wir mit Begriff Verwaltungsrecht die Menge der Rechtsprinzipien und Rechtsakte bezeichnet, die die Organisation, das Funktionieren und die Funktionen der Verwaltung, sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den die Verwaltungsaufgaben ausführenden staatlichen Organe und der Staatsbürger (bzw. Organisationen) regeln. 2 Die begriffliche Definitionsversuche betonen zumeist die Stellung, sowie die Eigenart des Regelungsgegenstandes, wonach das Verwaltungsrecht ein eigenständiger Rechtszweig ist, der die mit der Verwaltung verbundenen (oder im Laufe der Verwaltungstätigkeit entstandenen) Lebens-(Gesellschafts-) Beziehungen regelt. Weitere Definitionen bestimmen den Begriff ebenso mit Blick auf den spezifischen Gegenstand des Verwaltungsrechts, jedoch werden die relativ abgesondert Hauptgebiete des Verwaltungsrechts genauer umrissen. Nach der in der ungarischen Verwaltungsrechtswissenschaft am meisten verbreiteten Aufteilung gehören hierzu das Verwaltungsorganisationsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, Szente Zoltán, Az "alternatív eljárások" szabályozásának lehetőségei az új közigazgatási eljárási törvényben I-II, MK, (2)-(3) 2002.
Tradierte gesellschaftliche Konfliktlinien und ihre Einflüsse auf das ungarische Parteiensystem
Tradierte gesellschaftliche Konfliktlinien und ihre Einflüsse auf das ungarische Parteiensystem. In. Ellen Bos/Astrid Lorenz (Hrsg.), Das politische System Ungarns., 2021
Der folgende Beitrag richtet den Fokus auf die gesellschaftlichen Konfliktli- nien, die die Herausbildung und Gestalt des ungarischen Parteiensystems prägen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass historische Strukturen und Charakteristika die Wahlentscheidungen gesellschaftlicher Gruppen maßgeblich bestimmen und Parteien- und Parteiensysteme als Abbild sozialer Konstellationen aufgefasst werden können. Daher wird das Cleavage-Konzept herangezogen, das für die Beziehungen zwischen Parteien und überzeitlichen Konfliktstrukturen Erklärungsmuster liefert. Der Beitrag geht der Frage nach, welche tradierten gesellschaftlichen Konflikte in Ungarn vorzufinden sind, die das Gesellschafts- und Parteiensystem struktu- rieren. Dazu werden zunächst die Grundannahmen und zentralen Befunde des soziostrukturellen Ansatzes erläutert und deren Anwendbarkeit für die Analyse des ungarischen Parteiensystems diskutiert. Es folgt ein historischer Rückblick auf die tradierten politischen Konfliktlinien in Ungarn. Schließlich wird die heutige Konflikt- und Parteienstruktur beleuchtet und dabei aufgezeigt, wie stark diese von historischen Konflikten und alten Feindbildern geprägt ist. Auf diese Weise sollen das heutige ungarische Parteiensystem und die Struktur der politischen Auseinandersetzungen verständlich gemacht werden.
Die Dienstleistungsgesellschaft in Ungarn
Soziale Strukturen. I. Teilband. Von der feudal-agrarischen zur bürgerlich-industriellen Gesellschaft. Teilband 1/1 Lebens- und Arbeitswelten in der industriellen Revolution. (Die Habsburgermonarchie 1848-1918 Bd. IX/1/1), 2010
Ausländer in den ungarischen Dom- und Stiftskapiteln während des Spätmittelalters (1301–1526)
2007
In late medieval Hungary many clerics of foreign origin held beneficies of smaller or greater value. Despite of the bans on holding beneficies by foreigners which first were recorded in the late 14thcentury, some 300 foreigners enjoyed such ecclesiastical remunerations in the time-span indicated above. Among them there were royal physicans, papal diplomats, tax collectors, etc. The aim of the paper is to highlight their role and importance in the Medieval Hungarian Chapters.
Aufstieg und Krise: Wirkung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit auf Ungarn
Die Politik des Verfassungsrechts, Nomos, 2013
Dieser Artikel vergleicht die Vergangenheit und Gegenwart der ungarischen Verfassungsgerichtsbarkeit mit der Institution und Praxis des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Er besteht aus vier Teilen: Zuerst werden die wichtigsten Standpunkte innerhalb der Diskussion nachvollzogen, die sich um die Frage der Legitimität der richterlicher Kontrolle von gesetzgeberischen Entscheidungen entsponnen hat. Im anschließenden Teil wird dargestellt, inwiefern die Schaffung eines von dem normalen Instanzenzug getrennten Verfassungsgerichts in Ungarn im Jahre 1989 dem Modell der deutschen Nachkriegstradition folgte. Das Verfassungsgericht Ungarns orientierte sich, wie der dritte Teil zeigt, während der zwei Jahrzehnte seines Bestehens kontinuierlich an der Verfahrensweise und an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der letzte Teil des Artikels vergleicht die 2010 veränderten Kompetenzen des ungarischen Verfassungsgerichts, zu dem seitdem auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann, mit der erneut als Referenz dienenden deutschen Lösung. Der Beitrag zeigt, dass die allgemein verbreitete Meinung differenziert betrachtet werden muss, wonach der ungarischen Verfassungsgerichtsbarkeit das deutsche Modell zugrundeliegt. Es wird argumentiert, dass das deutsche institutionelle Modell und die Urteilspraxis des Bundesverfassungsgerichts in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr darstellen als eine reine Bezugsgrundlage.