Kraftwerk vs. Moses Pelham: Es bleibt kompliziert (original) (raw)
Eigentlich sollte am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden werden, wer nun Recht hat: die Band Kraftwerk oder Musikproduzent Moses Pelham. Dieser hatte 1997 eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" verwendet und in veränderter Form als Endlosschleife unter das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Pelham sagte, er habe das Stück in seinem Tonarchiv gefunden und nicht mal gewusst, wie das Original hieß. Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen durch das Sample ihre Rechte verletzt und verklagten Pelham daraufhin auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger - um sie zu vernichten.
Der Streit ging durch alle Instanzen, vom Landesgericht über das Oberlandesgericht bis Bundesgerichtshof und EuGH. Der hatte im Juli geurteilt, dass eine Vervielfältigung auch eines sehr kurzen Fragments grundsätzlich in das "ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers fällt" - es sei denn, ein Nutzer entnimmt "in Ausübung seiner Kunstfreiheit" ein Fragment, um es "in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form" in ein neues Werk einzufügen. Also wie im Falle von Pelhams Stück "Nur mir"?
Das sollte in der inzwischen vierten Verhandlung des BGH geklärt werden. Zur Verhandlung waren sowohl Pelham als auch der Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter nach Karlsruhe gekommen. Dort zeichnete sich zwar ab, dass Pelham den Kraftwerk-Beat wohl 1997 ungefragt kopieren und unter einen Song legen durfte.
Die Karlsruher Richter scheinen aber davon auszugehen, dass von 2002 an die Herstellung weiterer Tonträger wegen einer neuen Rechtslage nicht mehr erlaubt gewesen sein könnte. Offen blieb, ob die möglicherweise unrechtmäßig hergestellten Tonträger trotzdem vertrieben werden dürften. Das Urteil soll erst in den kommenden Wochen bis Monaten verkündet werden. "Die Sache ist nicht einfacher geworden", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Vielleicht schaltet der BGH nochmal den EuGH ein
Pelhams Anwalt Udo Kornmeier sagte, er gehe davon aus, dass es vor einer abschließenden Entscheidung mindestens noch eine Runde vor dem OLG Hamburg geben werde. Dieses müsse noch einmal die Wiedererkennbarkeit der Rhythmussequenz prüfen. Tatsächlich könnte eine Zurückverweisung nötig sein, denn das Verfassungsgericht hatte das letzte OLG-Urteil aufgehoben. Und: Es ist nicht einmal auszuschließen, dass der BGH noch einmal den EuGH einschaltet.