Umweltzerstörung oder schwere Menschenrechtsverletzungen, der Fall der lapindo-Schlammkatastrophe (original) (raw)

Gefährdungen der Umweltsicherheit im Lichte des Völkerrechts

Threats to environmental security ('eco-threats') expose evident shortcomings of environmental protection during hostilities under the Law of Armed Conflict (LOAC). The existing frameworks of lnternational Environmental Law, lnternational Human Rights Law, International Humanitarian Law and Customary International Law show both structural and doctrinal deficiencies to tackle such a new challenge. lndeed, the body of International Law seems to cover only some of the substantial topics of environmental protection during hostilities. ln particular, in asymmetric conflicts beside conventional conflicts, international law cannot give assistance to protect the environment efficiently. Further development of legal rules is required.

Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes

Schriftenreihe Natur und Recht, 2009

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Fallbeispiel Sansibar: Menschenrechtsverletzungen im Tourismus oder durch den Tourismus?

Management-Reihe Corporate Social Responsibility, 2017

Sansibar ist eine Insel vor der Ostküste Afrikas mit etwa 1,3 Mio. Einwohnern. Die Insel schloss sich 1964 mit dem damals unabhängigen Tanganjika zu dem neuen Staat Tansania zusammen, hat aber einen quasi autonomen Status behalten. Sansibar wurde vorrangig aus dem arabischen Raum besiedelt und die Bevölkerung ist bis heute-im Gegensatz zum Festland Tansania-mehrheitlich muslimisch (Danish Institute for Human Rights 2014). Tourismus stellt eine wichtige Einkommensquelle für die Insel dar, wobei die Hauptinteressen der Gäste auf die Hauptstadt Stonetown und die Baderessorts an den Küsten fokussiert sind. Sansibar gilt als die "Gewürzinsel" vor Afrika und so stellen einzelne "Gewürztouren" touristische Zusatzprodukte dar. Im Norden von Sansibar und auf der kleinen vorgelagerten Insel Pemba sind im touristischen Angebot außerdem die Möglichkeit zur Naturbeobachtung von Walen, Mantas, Flughunden etc. enthalten (Zanzibar Comission for Tourism 2014; Baumgartner 2014). 2 Hintergründe der Fallstudie Der Zugang zu sauberem Trinkwasser in ausreichenden Mengen ist in den Menschenrechten unter dem Recht auf adäquaten Lebensstandard integriert. Sowohl Studien lokaler wie internationaler NGOs (Tourism Concern 2012; Slade 2011) als auch wissenschaftliche Berichte (Gössling und Hall 2006) berichteten in den vergangenen Jahren von deutlichen Unterschieden im Zugang zu Wasser und in dem Wasserverbrauch zwischen der einheimischen Bevölkerung Sansibars und den Touristen: Unterkünfte in populären Ur-C. Baumgartner () response & ability GmbH Raffelspergergasse 31/4,

Chemischer krieg gegen menschen und umwelt: Der perverse zyklus des Plan Colombia und die besprühungsaktionen mit glyphosat

2007

El contenido de esta obra es una contribución del autor al repositorio digital de la Universidad Andina Simón Bolívar, Sede Ecuador, por tanto el autor tiene exclusiva responsabilidad sobre el mismo y no necesariamente refleja los puntos de vista de la UASB. Este trabajo se almacena bajo una licencia de distribución no exclusiva otorgada por el autor al repositorio, y con licencia Creative Commons-Reconocimiento de créditos-No comercial-Sin obras derivadas 3.0 Ecuador Chemischer krieg gegen menschen und umwelt Der perverse zyklus des Plan Colombia und die besprühungsaktionen mit glyphosat

Die Schweinegrippe und die Internationalen Gesundheitsvorschriften

2009

Mit dem Ausbruch der Schweinegrippe – offiziell jetzt A(H1N1) – in Mexiko erscheint am Horizont erneut die Gefahr einer Grippepandemie, die ahnlich wie die Pandemien des 20. Jahrhunderts (u. a. die Spanische Grippe 1918-1919) Hunderttausende oder gar Millionen Opfer fordern konnte. In den letzten Jahrzehnten haben die internationale Mobilitat und damit auch die potenzielle Verbreitungsgeschwindigkeit von Infektionskrankheiten erheblich zugenommen, andererseits ist mit den neuen International Health Regulations (IHR, deutsch: Internationale Gesundheitsvorschriften – IGV) ein starkes Instrument zum Monitoring und zur Kontrolle von „offentlichen Gesundheitsgefahren von internationaler Bedeutung“ entstanden. Die Gefahr, dass sich die Schweinegrippe zu einer neuen Grippepandemie ausweitet, wird von den Experten sehr ernst genommen.

Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit durch Verweigerung von Bluttransfusionen

Juristische Blätter, 2012

Im vorliegenden Fall ist die Einsetzung der namentlich genannten Nacherben an die Kinderlosigkeit des Vorerben (des ASt) geknu È pft und somit aufschiebend bedingt (vgl Apathy, aaO § 608 Rz 4; Koziol/Welser 13 II 518), weshalb entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB zur Anwendung gelangen ko Ènnte, sondern nur jene des § 703 ABGB. Der ASt erkennt aber ohnedies selbst, dass im Lichte der von ihm zitierten E 6 Ob 1/90 auch in diesem Fall prima È r auf den hypothetischen Willen des Erblassers abzustellen ist, um zu kla È ren, ob im Falle des Versterbens der namentlich genannten Nacherben noch zu Lebzeiten des (kinderlosen) Vorerben die Substitution erlo È schen oder ± wie das ErstG meinte ± die ¹weitere Verwandtschaft``erben soll. Er ra È umt auch ein, dass es dazu einer Auslegung des Testaments bedarf, wobei er den Schwerpunkt seiner U È berlegungen jenen Anordnungen des Erblassers widmet, die mit dem an dessen Tochter u È bertragenen Gescha È ftslokal im Zusammenhang stehen. Diese ± zahlreiche Tatsachenbehauptungen enthaltenden ± Ausfu È hrungen eignen sich allerdings nicht zur Erbringung des ihm obliegenden Nachweises, dass der Substitutionsfall nicht mehr eintreten kann. Entspricht es doch der stRsp zu der hier noch anwendbaren Rechtslage, dass dem Abhandlungsgericht jedenfalls bei Vorliegen von Umsta È nden, die zwischen den Beteiligten strittig sind oder ± wie hier ± strittig sein ko È nnten, die Auslegung einer letztwilligen Verfu È gung nicht zusteht (vgl 1 Ob 546/ 86; 7 Ob 733/86; RIS-Justiz RS0005997; RS0006007; RS0006017 [T1]; RS0006534; RS0007940). Das bedeutet noch nicht zwingend, dass der ASt den Rechtsweg beschreiten muss, weil die Lo È schung einzelner Nacherben auch mit deren Zustimmung bzw (hier) jener ihrer allfa È lligen Transmissare mo È glich sein kann. Einen diesbezu È glichen Nachweis hat der ASt aber nicht erbracht. 7. Dem Revisionsrekurs ist aus den vorstehenden Erwa È gungen daher teilweise Folge zu geben, wobei im besta È tigenden Teil der Entscheidung die zweitinstanzliche ¹Maûgabe``zu entfallen hat.

Die Klagebefugnis von Umweltverbänden unter Anpassungsdruck des Völker- und Europarechts

Die Verwaltung, 2012

The Aarhus Convention requires its parties, among them the EU and almost all of its Member States, to facilitate access to justice for NGOs promoting environmental protection. However, both the conditions under German law for bringing a claim to German administrative courts and the prerequisites under primary EU law for taking a case to the Union judicature fall short of this requirement. This is all the more astonishing since the CJEU is traditionally perceived as being more prone to admitting individual claims than the German jurisprudence. The current article seeks to explore the background of the access deficits established for the respective legal order. In the EU part, it offers for the first time a comprehensive analysis of the effects, with respect of NGOs promoting environmental protection, of the widening of direct access to Union courts for natural and legal persons brought about by the Treaty of Lisbon.

Themenschwerpunkt zu "Gefährdungen der Menschenrechte und Demokratie am Beispiel von TTIP"

MenschenRechtsMagazin, 2016

M it dem aktuellen Themenschwerpunkt "Gefährdungen der Menschenrechte und Demokratie am Beispiel von TTIP" eröffnen wir dieses Heft. Gastherausgeber Valentin Beck hatte im Mai 2016 einen Workshop organisiert, der einen regen Gedankenaustausch über die Disziplinengrenzen hinweg ermöglichte. Drei der damaligen Diskutanten legen nun ihre Beiträge schriftlich vor; nach einer Einführung in den Themenschwerpunkt (Valentin Beck) widmet sich Lisa Herzog dem Thema "TTIP und die Funktionsbedingungen moralisch rechtfertigbarer Märkte". Christian Neuhäuser fragt: "Ist TTIP alternativlos? Ein Problemaufriss aus sozialliberaler Perspektive" und Matthias Goldmann erörtert das Thema "Freihandelsabkommen und Steuergerechtigkeit: eine menschenrechtliche Perspektive". Die tatsächlichen Entwicklungen der letzten Monate -modifizierte Verhandlungsergebnisse bei CETA, Ungewissheiten für TTIP wie auch für die Transpazifische Partnerschaft (TPP) unter der neuen US-Präsidentschaft -zeigen die fortdauernde Relevanz des Themas. Wir hoffen, die hier vorgestellten Argumente können in den allfälligen Diskussionen angebracht und gehört werden.